Zuschüsse

Wer bezahlt was?

Bei der Beantragung von Zuschüssen und anderen Vergünstigungen beraten wir Sie gerne und helfen beim Ausfüllen der Formulare:
  1. Ihre Pflegekasse bezahlt pauschal zu den Heimkosten der stationären Pflege folgende Zuschüsse:

    Pflegestufe I: 1023,00 €.-

    Pflegestufe II: 1279,00 €.-

    Pflegestufe III: 1510,00 €.-

    Voraussetzung: Sie haben eine Pflegestufe für stationäre Pflege. Bei Beihilfeberechtigten gilt der halbe Satz, die andere Hälfte zahlt die Beihilfestelle.



  2. Ihre Pflegekasse bezahlt bei stationärer Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage die Kosten für die Pflege bis zu 1432,00 €. Das Land Niedersachsen übernimmt teilweise den Investitionskostensatz für Bewohner, die ihren 1. Wohnsitz in Niedersachsen haben und nicht anschließend in stationäre Dauerpflege gehen. Sie tragen privat den Satz für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von täglich 16,87 € und evtl. nicht gedeckte Teile des Pflege- und Investitionskostensatzes.

    Voraussetzung: Sie haben eine ambulante Pflegestufe.

  3. Wenn die Kosten der stationären Pflege durch die Zuschüsse der Pflegekasse und das Heimwohngeld privat nicht gedeckt werden können (Voraussetzung: wie unter 3.), kann beim Sozialamt des letzten Wohnortes Heimkostenhilfe beantragt werden.

    Weitere Voraussetzung: Das eigene Vermögen ist bis auf ca. 2000,00 € verbraucht und Kindern und deren Ehegatten kann nicht zugemutet werden, die fehlenden Kosten zu übernehmen, sie müssen über ihre Einkommensverhältnisse entsprechende Angaben machen.



  4. Weitere Vergünstigungen können beantragt werden (die Formulare dazu erhalten sie auch in unserem Büro!):

    bei der Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen    (Voraussetzung: Zumutbarkeitsgrenze ist erreicht ),

    Rundfunkgebühren (Voraussetzung: Wohnen im Heim): Unterstützung durch Heimkostenhilfe

    beim Versorgungsamt Verden der Schwerbehindertenausweis z.B. für Vergünstigungen bei Verkehrsunternehmen, bei der Bemessung des Wohngelds, bei Steuerfreibeträgen und beim Parken (Voraussetzung: ärztliche Bestätigung der Behinderung).

    Bei der Samtgemeinde Bederkesa (Rathaus, Wohngeldstelle) Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (Voraussetzung: Empfänger von Heimkostenhilfe)


    Auskünfte und Beschwerden:

    Heimaufsicht des Landkreises Cuxhaven
    Herr Krooss
    Vincent – Lübeck - Str 2
    27474 Cuxhaven

    Kreishaus, Zimmer 144
    Tel.: 04721 66-2393
    Fax: 04721 66-270322
    e.mail: a.krooss@landkreis-cuxhaven.de