Zuschüsse
Wer bezahlt was?
Bei der Beantragung von Zuschüssen und anderen Vergünstigungen beraten wir Sie gerne und helfen beim Ausfüllen der Formulare:Ihre Pflegekasse bezahlt pauschal zu den Heimkosten der stationären Pflege folgende Zuschüsse:
Pflegestufe I: 1023,00 €.-
Pflegestufe II: 1279,00 €.-
Pflegestufe III: 1510,00 €.-
Voraussetzung: Sie haben eine Pflegestufe für stationäre Pflege. Bei Beihilfeberechtigten gilt der halbe Satz, die andere Hälfte zahlt die Beihilfestelle.
Weitere Voraussetzung: Das eigene Vermögen ist bis auf ca. 2000,00 € verbraucht und Kindern und deren Ehegatten kann nicht zugemutet werden, die fehlenden Kosten zu übernehmen, sie müssen über ihre Einkommensverhältnisse entsprechende Angaben machen.
bei der Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen (Voraussetzung: Zumutbarkeitsgrenze ist erreicht ),
Rundfunkgebühren (Voraussetzung: Wohnen im Heim): Unterstützung durch Heimkostenhilfe
beim Versorgungsamt Verden der Schwerbehindertenausweis z.B. für Vergünstigungen bei Verkehrsunternehmen, bei der Bemessung des Wohngelds, bei Steuerfreibeträgen und beim Parken (Voraussetzung: ärztliche Bestätigung der Behinderung).
Bei der Samtgemeinde Bederkesa (Rathaus, Wohngeldstelle) Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (Voraussetzung: Empfänger von Heimkostenhilfe)
Auskünfte und Beschwerden:
Heimaufsicht des Landkreises Cuxhaven
Herr Krooss
Vincent – Lübeck - Str 2
27474 Cuxhaven
Kreishaus, Zimmer 144
Tel.: 04721 66-2393
Fax: 04721 66-270322
e.mail: a.krooss@landkreis-cuxhaven.de