Qualitätsmanagementhandbuch
Anlagen
Stand: März 2002, freigegeben vom: Qualitätsmanagementzirkel
Inhaltsverzeichnis
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1. Standard zur innerbetriebliche Information, Kommunikation und Kooperation im Seniorenheim Ingrid Brickwedel
Ziele:
Anweisungen, Fakten, Vorgänge, die seine Arbeit betreffen, gut informiert ist und ihre/seine Kenntnisse stets dem neuesten Stand entsprechen. Das System der schriftlichen und mündlichen Informationen soll diesen Anforderung gerecht werden.
Informationen können meist nur dann für die Arbeit verwendet werden, wenn man sie versteht. Deshalb müssen hinreichende Gelegenheiten bestehen, Informationen zu besprechen, Fragen zu stellen und Unklarheiten zu klären. Das Kommunikationssystem soll gewährleisten, daß ein intensiver Austausch über die Bewertung und Bedeutung von Informationen möglich ist.
Unsere Leistungen können wir nur durch gute Kooperation im Team erbringen. Kooperation umfaßt nicht nur die sachbezogene Arbeit, sie umfaßt auch die Aufgabe mit dazu beizutragen, daß sich alle bei ihrer Arbeit wohl fühlen können. Kooperationsregeln sollen uns helfen, dieses Ziel zu erreichen.
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Maßnahmen:
1. Übergaben:
Wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ihre Tagesarbeit beginnen, müssen sie darüber informiert sein, was von den Kolleginnen/Kollegen, die vor ihnen angefangen haben, gemacht wurde und welche Probleme/Aufgaben/Anforderungen von ihnen besonders zu beachten sind.
Wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ihre Tagesarbeit beenden, müssen sie ihre nachfolgenden Kolleginnen/Kollegen darüber informieren, was sie gemacht haben und welche Probleme/ Aufgaben/Anforderungen ihnen besonders aufgefallen sind.
Dieser Austausch von Informationen und Bewertungen kann je nach Art der Arbeit durch eine kurze formlose mündliche Abstimmung oder durch eine formale Übergabe erfolgen.
Formale Übergaben haben folgenden Ablauf:
1. Mitteilung über die erledigten Arbeiten und über den Stand laufender Arbeiten.
2. Mitteilung über Besonderheiten und Probleme, die beachtet werden müssen
3. Mitteilung über noch nicht erledigte Arbeiten
4. Mitteilung über Koordinationsaufgaben
5. Nachfragen
Formale Übergaben erfordern, daß dokumentiert wird, wer an wen übergeben hat und welche Besonderheiten dabei abgestimmt wurden. Diese Übergabeformulare (s. Anlage) sind der Pflegedienstleitung zu übergeben und von dieser zu archivieren.
Die jeweilige Leitung ist für die Durchführung von Übergaben verantwortlich, sie entscheidet, wann und mit welcher Dauer formale Übergaben durchzuführen sind und wann formlose Rücksprachen genügen.
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2. Arbeitsbesprechungen
Arbeitsbesprechungen dienen der mündlichen Koordination und Information zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Bereichs zu Beginn ihrer Arbeit. Besprochen werden anstehende aktuelle Aufgaben und der Stand und die Fortführung laufender Arbeiten und Projekte.
Die jeweilige Leitung ist für die Durchführung von Arbeitsbesprechungen verantwortlich. Sie entscheidet, wann und mit welcher Dauer Arbeitsbesprechungen durchzuführen sind.
3. Mitarbeiterkonferenzen
Mitarbeiterkonferenzen dienen der ausführlicheren Beratung bestimmter Themen, besonders der Beratung über neu einzuführende Methoden, Standards, Arbeitsanweisungen, der Beratung von Projekten zur Einführung von neuen technischer Anlagen und Verfahren, sowie der Besprechungen von Teamproblemen und anderen Problemen der täglichen Arbeit
Ein Arbeitsbereich oder der ganze Betrieb können durch die jeweilige Leitung oder die Geschäftsführung zu solchen Themen mit einer schriftlichen Einladung zusammengerufen werden. In der Einladung ist festgelegt wann, wo und zu welchen Themen die Mitarbeiterkonferenz stattfindet.
Die jeweilige Leitung oder die Geschäftsfführung ist für Mitarbeiterkonferenzen verantwortlich, sie entscheidet, wann und mit welcher Dauer Mitarbeiterkonferenzen durchzuführen sind.
Innerbetriebliche Bildungsveranstaltungen sind eine besondere Form von Mitarbeiterkonferenzen.
4. Qualitätszirkel
Für die Bereiche Hauswirtschaft und Pflege sowie für den Gesamtbetrieb sind Qualitätszirkel eingerichtet. Ihre Aufgabe ist die Verbesserung und Kontrolle der Arbeitsprozesse. Sie tagen in der Regel monatlich unter der der jeweiligen Leitung. Über jede Sitzung ist ein schriftliche Protokoll zu erstellen. Die Qualitätsverbesserungsvorhaben sind in einer Projektliste zu führen.
5. Rundschreiben
Rundschreiben sind Mitteilungen über Entscheidungen und andere Informationen der Geschäftsführung oder der jeweiligen Bereichsleitung, z.B. über neue Arbeitsanweisungen und Standards. Sie werden schriftlich an die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herausgegeben. Sie sind von der herausgebenden Stelle zu archivieren.
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2. Kooperationsregeln (Wie wir miteinander umgehen sollten)
Die Zusammenarbeit in unserem Betrieb erfordert die Einhaltung bestimmter Regeln, um eine wirksame Kommunikation und Information zu gewährleisten:
Grundsätze:
Jede Kommunikation übermittelt sowohl Sachinformationen als auch emotionale Informationen. Beides ist nicht voneinander zu trennen . Jeder trägt Verantwortung für eine optimale Kommunikation. Das bedeutetVerantwortung für die Abgabe von Informationen an andere und für das Abfragen von Informationen von anderen.
Regel 1
Jede/jeder soll in seinen Kolleginnen und Kollegen Menschen sehen, die Anspruch auf Verständnis, Rücksichtnahme und Anerkennung haben und mit ihnen so kommunizieren, daß in Ton und Formulierungen diese Werte zum Ausdruck kommen.
Regel 2
Jede/jeder soll seine Kolleginnen und Kollegen und ggf. die Breichs- oder Geschäftsleitung immer ausführlich und umfassend über alle Angelegenheiten informieren, die für deren Arbeit von Bedeutung sind.
Regel 3
Jede/jeder soll sich darum bemühen, Mängel und Fehler in der Arbeit zu erkennen und Verbesserungsmöglichkeiten vorzuschlagen, damit unsere Leistungen möglichst gut den Bedürfnissen unserer Bewohnerinnen und Bewohner entsprechen. Beim Aufgreifen von Mängeln und Fehlern sind Schuldzuweisungen zu unterlassen. Mängel und Fehler sind vielmehr als positver Anreiz zu sehen, ohne deren Entdeckung wir unsere Arbeit auch nicht verbessern können.
Regel 4
Jede/jeder soll mit dafür Sorge tragen , daß Probleme in Form und Inhalt der Zusammenarbeit nicht übergangen werden sondern, offen besprochen und abgebaut werden können.
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April 2002: Dieser Standard wird ausgesetzt, da inzwischen für jeden Arbeitsbereich Qualitätszirkel tätig sind. Es wird angenommen, dass die Arbeit der Qualitätszirkel die Funktion der KVP Tafeln überflüssig macht.
3. Standard "kontinuierlicher Veränderungsprozess (KVP)"
Ziele:
Die ständige Verbesserung unserer Leistungen soll regelmäßige Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein, damit die in den Stellenbeschreibung festgelegte Aufgabe der Beteiligung an der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung wahrgenommen wird.
Die Beteiligung an der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung soll durch eine effektive Methoden sichergestellt werden
Maßnahmen:
1.Verantwortlichkeiten:
Zuständig und verantwortlich für die Durchführung und die Ergebniskontrolle des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sind die Bereichsleitungen, der Qualitätszirkel und die Geschäftsleitung.
2. Mitarbeiterbefragungen und Mitarbeitergespräche:
In jährlichen Mitarbeiterbefragungen werden Verbesserungsmöglichkeiten in der Arbeit aus Sicht der Mitarbeiter abgefragt. In Mitarbeitergesprächen wird thematisiert was für Vorschläge Mitarbeiter für die Verbesserung ihrer Qualifikation und für die Verbesserung ihrer eigenen Arbeit haben.
3. Monatliche Teamtreffen:
Auf monatlichen Teamtreffen werden u.a. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit gesammelt.
4. Arbeitsbesprechungen bei Übergaben etc:
Bei Arbeitsbesprechungen werden Vorschläge gesammelt was aufgrund aufgetretener probleme verbessert werden kann.
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4. Fortbildung im Seniorenheim Ingrid Brickwedel:
Ziele:
Die Fortbildung soll
· · die fachliche Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessern,
· · Kooperation und Motivation stärken,
· · neue Entwicklung auf unseren Berufsfeldern vermitteln,
· · fachliche Lücken schließen,
· · den Stand des Fachwissens überprüfen.
· · Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeregt werden, sich aus eigener Initiative fortzubilden. Dazu ist ihnen soweit möglich finanzielle Unterstützung zu gewähren.
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Maßnahmen:
1. Für die Bereiche Pflege, Hauswirtschaft, Verwaltung/Technik werden jährlich innerbetriebliche Fortbildungspläne erstellt. Darin wird festgelegt zu welchen Terminen welche innerbetriebliche Fortbildung mit welchem Thema stattfinden soll.
Die Fortbildungspläne werden von der Bereichsleitung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und der Geschäftsleitung erstellt
Die innerbetrieblichen Fortbildungpläne umfassen mindestens 1 x monatlich Fortbildung von 1,5 - 2 Stunden.
Die Teilnahme an der Fortbildung, die Vergütung der Fortbildungszeit und andere Bedingungen richten sich nach den in der jeweils gültigen Fassung der "innerbetrieblichen Regelungen" festgelegten Inhalten.
Für jede Fortbildung ist die Teilnahme durch eine Teilnahmeliste zu dokumentieren. Verteilte Unterlagen sind ebenfalls in der Dokumentation festzuhalten.
Verantwortlich für die Durchführung der Fortbildungen ist die jeweilige Bereichsleitung. Die Fortbildungen selbst können durch kompetente Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter oder durch externe Fachkräfte durchgeführt werden.
2. Neben den im Fortbildungsplan enthaltenen Fortbildungsveranstaltungen werden zu aktuellen Fragen nach Bedarf zusätzliche innerbetriebliche Fortbildungen durchgeführt.
3. Für die eigene Fortbildung erhält jeder Mitarbeiter/ jede Mitarbeiterin einen persönlichen Etat, der bei der Festlegung der Jahresendprämie mit festgelegt wird. Über diesen Betrag kann zu Fortbildungszwecken verfügt werden.
4. Darüber hinaus fördert die Geschäftsleitung die Teilnahme an externen Seminaren und Lehrgängen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
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5. Innerbetriebliche Regelungen
Inhalt:
1. Lohnabrechnung und Zuschläge
2. Prämien und Jahresendprämie
3. Sonstige Zuschläge und Sachzuwendungen (Essensregelung)
9. Standards als Arbeitsgrundlagen
10. Sorgfalts- und Aufsichtspflicht
11. Innerbetriebliche Fortbildung
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1. Lohnabrechnung und Zuschläge:
Die Lohnabrechnung erfolgt über ein Jahresstundenkonto. Monatlich werden zum Monatsende Abschläge in Höhe der vereinbarten Sollstunden bezahlt. Zuschläge und Prämien des laufenden Monats werden bis zum 10. des Folgemonats abgerechnet und gesondert bezahlt. Mehrstunden (Stunden über das Soll hinaus) oder Minderstunden (Fehlstunden im Vergleich zu den Sollstunden) werden auf einem Stundenkonto erfasst. Mehrstunden sind möglichst durch Freizeit auszugleichen. Minderstunden sind möglichst abzuarbeiten. Das Abarbeiten von Minderstunden wird von der jeweiligen Leitung durch das Angebot zusätzlicher Einsätze ermöglicht. Minderstunden, die durch Dienstplanänderungen auf Wunsch des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin entstehen, müssen vom Arbeitgeber nicht ausgeglichen werden, sie können von den Sollstunden abgesetzt werden. Wird das Abarbeiten durch den Arbeitnehmer abgelehnt, sind die Minderstunden von den ausgezahlten Abschlägen abzuziehen. Im Urlaub oder im Krankheitsfalle wird der Abschlag weiterbezahlt. Für diese Zeiten werden die Sollstunden mit den Ist - Stunden gleichgesetzt. Zum 31.12. eines jeden Jahres oder bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wird das Jahreslohnstundenkonto abgerechnet und vorrangig durch Freizeit ausgeglichen.
Zuschläge sind wie Prämien freiwillige Zahlungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig an innerbetrieblichen Bildungsveranstaltungen teilnehmen. Ihre Zahlung und ihre Höhe ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Betriebes. Soweit nichts anderes individuell vereinbart wurde, betragen die Zuschläge zur Zeit:
Nachtarbeit: 25%, Sonntagsarbeit: 30 %, Arbeit an besonderen Feiertagen nach §3b, Abs. 1, Ziff 4 des Einkomensteuergesetzes: 100% ( 24.12. ab 14 h, 25. 12., 26. 12., 1. Mai)
Die Zuschläge können nicht kummuliert werden. Es gilt der jeweils höhere Zuschlag. Beispiel: Sonntagsarbeit nachts zwischen 20 und 22 Uhr. Der Zuschlag beträgt 30% für Sonntagsarbeit. Der Nachtzuschlag wäre 25% und damit niedriger. Er entfällt und wird nicht zum Sonntagszuschlag hinzugezählt. Die Zuschläge sind versicherungs- und steuerfrei. Sie rechnen bei der Lohnfortzahlung im Urlaub und bei Krankheit nicht mit und werden bei der Berechnung der Jahresendprämie und der Quartalsprämie nicht berücksichtigt.
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2. Prämien und Jahresendprämie:
Sie sind eine freiwillige Zahlungen. Ihre jeweilige Höhe ist von der wirtschaftlichen Lage des Betriebes abhängig. Die uns zur Verfügung stehenden Einnahmen liegen fest. Sie werden durch die Höhe der vom Landkreis und der Pflegeversicherung festgesetzten Entgelte bestimmt.
Wir versuchen, für unsere Bewohnerinnen und Bewohner die besten Leistungen zu erbringen und dabei so wirtschaftlich wie möglich zu arbeiten. Je mehr Bewohner wir mit den vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreuen und je effektiver und sparsamer wir wirtschaften, desto mehr bleibt von den Heimentgelten, für die monatliche Prämie und für die Jahresendprämie übrig.
Für geringfügig Beschäftigte, die nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, werden diese Prämien in einem Zuschlag zum Stundenlohn ausgezahlt.
Die Prämien ( Jahresendprämie und 1/4 - Jahresprämie) können bis zur Hälfte des Prämienbetrages auch als Guthaben für außerbetriebliche berufliche Fortbildung zur Verfügung gestellt werden. Neben den allgemeinen Prämien können auch Sonderprämien, z.B. für den besonderen Einsatz für Sonderaufgaben in der Freizeit, ausgezahlt werden.
Die Berechnung der Prämien richtet sich nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof aufgestellt hat ( Urteil v. 15.02.1990, AZR 381/88 - DM 1990, S. 1416 ff). Danach werden Fehlzeiten bei der Jahresendprämie mit 1/60, bei 1/4 jährlich ausgezahlten Prämien mit 1/30 pro Fehltag abgesetzt. Weitere Voraussetzungen für die Zahlung der Prämien sind: Teilnahme an den innerbetrieblichen Bildungsveranstaltungen, ungekündigter Arbeitsvertrag zum jeweiligen Stichtag der Prämienzahlung und mind. 6 Monate im Betrieb beschäftigt. Bei der Prämienzahlung werden Krankheitszeiten nicht berücksichtigt.
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3. Sonstige Zuschläge und Sachzuwendungen (Essensregelung)
Sonstige steuer- und versicherungsfreie Zuschläge und Vergünstigungen werden nach Vereinbarung bezahlt. Es kommen in Frage: Übernahme der Kosten für einen Kindergartenplatz, Übernahme der Kosten für eine Monatskarte für den Bus, Lohnvorauszahlung für bis zu 6 Monate, Arbeitgeberdarlehen bis € 5000,00, Übernahme von Fahrtkosten mit dem eigenen PKW, Übernahme von Kosten für Arbeitsmittel und Arbeitskleidung, Übernahme von Fortbildungskosten, etc. .
Für die Abrechnung der Mahlzeiten gilt:
Es wird davon ausgegangen, daß Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen, wenn die Essenszeit in ihre Arbeitszeit fällt, es sei denn, sie erklären jeweils durch eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber, daß sie nicht teilnehmen und daß sie sich ihre Verpflegung selbst mitbringen. Wir gehen bei uns von folgenden Essenszeiten aus: 12.30 Mittagessen 17.30 Abendessen. Für das Frühstück gibt es keine besondere Essenszeit, da es je nach Bedarf ab 7.00 Uhr an die Bewohnerinnen und Bewohner gereicht wird. Arbeitszeit ab 7.00 Uhr umfaßt das Frühstück. Für die Verpflegung muß der Arbeitgeber folgende Beträge den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Lohn in Form von Sachbezügen in Abzug bringen: je Frühstück 1,40 €, je Mittagessen und Abendessen 2,51 €. Diese Beträge sind abgabenpflichtig. Der Betrieb wird pro Mittagessen und pro Abendessen einen Zuschuß von 1,11 €.- pro Mahlzeit bezahlen, der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt dann daran 1,40 € pro Mahlzeit, beim Frühstück ist der Zuschuß 0,60 € der Eigenanteil DM 0,80 €.
Außer den Sachzuwendungen in Form von Mahlzeiten je nach individueller Vereinbarung und von Essen bei Betriebsfesten, gibt es keine weiteren Sachzuwendungen.
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4. Verbesserungsvorschläge:
Verbesserungsvorschläge, die zu Einsparungen führen, werden mit Sonderprämien belohnt, die sich nach der Höhe der Einsparung richten.
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5. Urlaub:
Die Erteilung von Urlaub richtet sich nach dem "Standard Urlaub" und folgenden Regeln:
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die schon mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind, stehen mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr zu. Nach mehr als 5 - jähriger Betriebszugehörigkeit 27 Werktage, nach mehr als 10 jähriger Betriebszugehörigkeit 30 Werktage. Das im Urlaub fortzuzahlende Entgelt bemißt sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten sechs Monate vor dem Urlaub (ohne Zuschläge und Sonderzahlungen).
Diese Regelung gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.
Für die Gewährung von Erholungsurlaub ist ein Antrag schriftlich bei der Heimleitung, bzw. der Hauswirtschaftsleitung oder der Pflegedienstleitung einzureichen. Die Anträge sollen bis zum 1. März des jeweiligen Jahres gestellt werden, damit die Urlaubsvertretung rechtzeitig geregelt werden kann. Der Urlaub ist vom Geschäftsführer, der Pflegedienstleiterin oder der Hauswirtschaftsleiterin nur zu genehmigen wenn die Urlaubsvertretung sichergestellt ist.
Der Urlaub soll möglichst im Ganzen genommen werden.
Urlaub, der nicht bis zum 31.3. des jeweiligen Folgejahres genommen wurde, verfällt.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, für eine reibungslose Vertretung im Urlaub Sorge zu tragen und die Urlaubsvertretung vollständig über die zu übernehmende Arbeit zu informieren.
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6. Arbeitszeiten und Pausen:
Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Dienstplan. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet die Arbeit zu den jeweils eingeteilten Zeiten zu übernehmen, dabei wird soweit möglich auf persönliche Wünsche Rücksicht genommen. Im Bedarfsfall , z.B. bei plötzlichen Erkrankungen, sind auch Überstunden außerhalb des Dienstplans zu übernehmen. Überstunden sollen mit Freizeit abgegolten werden. Überstunden können nur dann vergütet werden, wenn bei der Stundenabrechnung angegeben ist, aus welchem Grund und von wem die Überstunden angeordnet wurden und sie von der jeweiligen Leitung abgezeichnet wurden.
Wer durch Krankheit oder andere Probleme seine Arbeit nicht antreten kann, ist verpflichtet sofort Bescheid zu geben, damit eine Ersatzkraft rechtzeitig besorgt werden kann.
Die Essens- und Erholungspausen gehören nicht zur Arbeitszeit, es sei denn, es ist eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden. Die Pausen sind nur in den dafür festgelegten Zeiten zu nehmen. Die Pauseneinteilung kann aus betrieblichen Gründen jederzeit durch die Geschäftsleitung, die Hauswirtschaftsleitung oder die Pflegedienstleitung geändert werden.
Die Pausen richten sich nach den jeweils im Rahmen des Dienstplans vorgegebenen Zeiten. Für Pausen steht der Personalraum im Kellergeschoß zur Verfügung. Vor Antritt der Pausen ist sicherzustellen, daß Kolleginnen und Kolllegen informiert sind und wichtige Aufgaben (z.B. Überwachung von Orientierungslosen, usw.) während der Pause mit übernehmen.
Während der Pausen muß die Erreichbarkeit für Bewohner, Notrufe, Haustürklingel, Besucher, etc. immer gewährleistet sein. Es ist verboten , bei Pausen die Überwachung der Notrufanlage sowie des Ein- und Ausgangsbereiches auszusetzen . Wenn die Arbeit es erfordert, sind Pausen zu verschieben oder zu unterbrechen.
Es ist verboten, Pausen eigenmächtig ohne Rücksprache mit der Leitung einzurichten, oder willkürlich weitere Pausen zu machen. Wer weitere Pausen möchte, z.B. Raucherinnen und Raucher, die Raucherpausen machen wollen, kann nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer oder der jeweiligen Leitung seine Arbeitszeit ändern und solche Pausen mit aufnehmen lassen. Dies ist von der Leitung jeweils schriftlich zu bestätigen.Pausen, die ohne eine solche Absprache mit der Leitung eigenmächtig genommen werden, stellen eine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Dies kann zu schriftlichen Abmahnungen und im Wiederholungsfall zur Kündigung führen.
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7. Rauchen
Das Seniorenheim ist als Pflegeheim eine Einrichtung des Gesundheitswesens. Rauchen ist gesundheitsgefährdend. Auch Passivrauchen beeinträchtigt die Gesundheit. Kreislauferkrankungen, Erkältungskrankheiten, und Krebsleiden sind nur einige Beispiele der Krankheiten, die nach medizinischen Erkenntnissen oft vom Rauchen mit verursacht werden. Deshalb ist in unserem Hause das Rauchen nicht gestattet. In den Räumen der Bewohnerinnen und Bewohner entscheiden diese selbst, ob geraucht wird oder nicht.
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8. Anweisungsbefugnisse
Die Anweisungsbefugnisse richten sich nach folgenden Regelungen:
1. Geschäftsführer/in. Georg Beez, Maren Brickwedel Heimleiter: Gerhard Brickwedel
Anweisungsbefugnis gegenüber allen Beschäftigten
2. Hauswirtschaftsleitung: Martina Langanke
Anweisungsbefugnis im Bereich Hauswirtschaft
3. Pflegedienstleitung: Maren Brickwedel, Stellvertreter: Dorothy Rüschmann / Sonja Galler
Anweisungsbefugnis im Bereich Pflege
Die Anweisungsbefugnis geht bei Abwesenheit auf die genannten Stellvertreter oder andere, mit der Vertretung beauftragte Personen über.
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9. Standards als Arbeitsgrundlagen
In Tätigkeitsbeschreibungen, Pflegestandards und anderen Regelungen sind verbindliche Grundlagen unserer Arbeit festgelegt . Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet diese zu kennen und einzuhalten. Das gilt besonders auch für die darin enthaltenen Dokumentationsanweisungen.Die Standards werden auf innerbetrieblichen Bildungsveranstaltungen entwickelt und besprochen.
Sie werden an für alle zugänglichen Orten aufbewahrt:
auf den Pflegewagen,
in der Küche,
im Pflegezimmer,
im Büro.
Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter sollte sich im Büro davon Kopien für den eigenen Bedarf fertigen.
In den Standards werden weitere Hinweise zur Sorgfalts- und Aufsichtspflicht beschrieben.
Wenn Probleme entstehen, durch die unsere Regeln nicht eingehalten werden können, ist sofort die Hauswirtschaftsleitung, Pflegedienstleitung oder Geschäftsleitung zu unterrichten.Die Standards sind dann entsprechend abzuändern. Zur Verbesserung
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10. Sorgfalts- und Aufsichtspflicht
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben als Beschäftigte in einem Pflegeheim eine besondere Aufsichts- und Sorgfaltspflicht, die sich aus dem Heimgesetz , dem Pflegeversicherungsgesetz und zahlreichen Verordnungen und Erlassen ergibt. Die schriftlich festgehaltenen Regeln sind sorgfältig einzuhalten, da sonst große Nachteile für die Beschäftigten entstehen können.
Sie bedeutet gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern vor allem:
1. Der Gesundheitszustand von Bewohnerinnen und Bewohnern ist stets im Auge zu behalten. Bei Problemen ist sofort der Hausarzt oder der Notarzt zu unterrichten. Zur eigenen Diagnose oder Therapiemaßnahmen sind Mitarbeiter/innen nicht berechtigt.
2. Es ist alles zu tun, um zu verhindern, daß sich Bewohnerinnen und Bewohner gesundheitlich gefährden können. Es ist unbedingt zu verhindern, daß Verwirrte ohne Begleitung das Haus verlassen können. Sie sind ständig im Auge zu behalten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Selbstgefährdung durch das Verlassen des Hauses zu verhindern.
3. Das Verhalten gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern soll einfühlsam, höflich, entgegenkommend und korrekt sein. Werden Wünsche von Bewohnerinnen oder Bewohnern geäußert, so sind diese soweit möglich zu erfüllen. Wenn den Wünschen nicht entsprochen werden kann, ist der Grund freundlich zu erklären. Bei Unstimmigkeiten mit Bewohnerinnen oder Bewohnern ist Hauswirtschaftsleitung, die Pflegedienstleitung oder die Geschäftsleitung zu unterrichten.
Die besondere Sorgfalts- und Aufsichtspflicht besteht auch gegenüber allen Arbeitsvorgängen und den dabei verwendeten Geräten, Anlagen und Maschinen. Das bedeutet:
1. Vor jeder Arbeit mit Geräten, Maschinen und Anlagen ist zu prüfen, ob diese in Ordnung sind. Fehler sind zu beheben oder deren Reparatur zu veranlassen. Nach Beendigung der Arbeit mit Geräten, Maschinen und Anlagen sind diese wieder ordnungsgemäß abzustellen und zu prüfen, ob sie in Ordnung sind. Sollten während der Benutzung Probleme oder Störungen auftreten, ist sofort deren Beseitigung einzuleiten und im Übergabebuch das Problem festzuhalten.
2. Besonders ist darauf zu achten, daß Anlagen nicht unwirtschaftlich genutzt werden: z.B. sind Heizkörper sparsam einzustellen. z.B.: Aufenthaltsräume und Wohnräume dürfen nicht überheizt werden (über 22 Grad Celsius). Für sachgerechte Lüftung ist zu sorgen. Tropfende Wasseranschlüsse sind zu beseitigen, Wasserhähne sollen nicht unnötig laufen, Waschmaschinen sollen effektiv genutzt werden, es ist die niedrigst mögliche Temperatur zu wählen , Beleuchtungen sollen nicht überflüssig brennen, die Kühlzelle soll nicht überflüssig geöffnet und begangen werden, usw.
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11. Innerbetriebliche Fortbildung:
Die innerbetriebliche Fortbildung richtet sich nach dem Standard „Innerbetriebliche Fortbildung“ und den hier festgehaltenen Regeln:
Monatlich findet in der Regel einmal eine innerbetriebliche Fortbildungsveranstaltung statt. Die regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an den Prämienzahlungen. Entschuldigt ist, wer wegen Urlaub oder Krankheit fehlt. Für jede Fortbildung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer € 13.- als pauschalen Zuschuß für Arbeitsmittel und Informationsmaterial (Bücher,Zeitschriften, etc), ferner wird für jeden, der zum Zweck der Fortbildung extra in den Betrieb kommen muß und dessen einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte mehr als 6 km beträgt Fahrgelderstattung bezahlt. Für die Fahrt mit dem PKW werden € 0.25 pro gefahrenen km erstattet.
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12. Was tut man bei Problemen
Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit diesen Regeln oder aus anderem Grunde Probleme haben, haben die Hauswirtschaftsleiterin, die Pflegedienstleiterin und der Heimleiter/Geschäftsführer immer ein offenes Ohr. Es ist besser einmal mehr miteinander zu reden, als einmal zu viel etwas falsch zu machen .
Standard zum Beschwerdewesen Stand: März 2002
Ziele und Grundsätze:
Beschwerden sind für uns wertvolle Informationen. Sie sollten immer in einem Beschwerdeformular dokumentiert werden! Die Beschwerdeformulare werden in der Verwaltung gesammelt , ausgewertet und archiviert.
Wir können daraus Probleme unserer Bewohner/innen erkennen und wertvolle Hinweise über Verbesserungsmöglichkeiten in unserer Arbeit erhalten. Es ist deshalb falsch, auf Beschwerden ärgerlich zu reagieren.
Es muß immer möglich sein, eine Beschwerde los zu werden. Deshalb sind auf allen Bewohnerzimmern und im Pflegedienstbüro Beschwerdeformulare verfügbar zu halten. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner sowie die Angehörigen und Betreuer erhalten ebenfalls ein Beschwerdeformular zu ihrer Verfügung.
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1. Beschwerden von Bewohner/Innen, Betreuer/Innen und Angehörigen entgegennehmen
MitarbeiterInnen, die von BewohnerInnen, BetreuerInnen und Angehörigen Beschwerden entgegennehmen sollen folgende Grundsätze beachten:
a) Ruhig und freundlich zuhören.
b) Niemals über die Berechtigung der Beschwerde diskutieren.
c) Sich nicht aus der Ruhe bringen lassen.
d) Ggf. klären, was genau gemeint ist
e) Wenn es möglich ist, der Beschwerde sofort abhelfen und bei wichtigen Anlässen schriftliche Eintragung in die Dokumentation vornehmen.
f) Wenn eine sofortige Abhilfe nicht möglich ist, den Inhalt der Beschwerde auf dem Beschwerdeformular notieren und den Zettel in den Beschwerdekasten legen. Diese Mitteilungen werden in die Beschwerdeakte aufgenommen und von der Geschäftsführung weiter bearbeitet
g) Ggf. nach einiger Zeit nachfragen, ob der Beschwerde abgeholfen wurde.
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2. Beschwerden von Dritten, wie Lieferanten, Ärzten, Dienstleistern, etc. entgegennehmen
a) Ruhig und freundlich zuhören.
b) ggf. klären, was genau gemeint ist
c) Wenn es möglich ist, der Beschwerde sofort abhelfen.
d) Wenn eine sofortige Abhilfe nicht möglich ist, den Inhalt der Beschwerde auf dem Beschwerdeformular notieren und das Formular der zuständigen Leiterin (Pflegedienstleiterin/Hauswirtschaftsleiterin/Büroleiterin) weitergeben.Diese Mitteilungen werden in die Beschwerdeakte aufgenommen und von der Bereichsleitung weiter bearbeitet .
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3. Beschwerden von Mitarbeiter/Innen
a) Gespräch mit der Bereichsleiterin vereinbaren (Pflegedienstleiterin/Hauswirtschaftsleiterin/ Büroleiterin).
b) Wenn dadurch die Beschwerde nicht erledigt werden kann, Termin beim Geschäftsführer vereinbaren.
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Beschwerdeformular (Bitte in das Beschwerdepostfach beim Haupteingang legen!)
Datum:____________________
1. Vorname, Name:
____________________________________________________________________
2. Anschrift/Telefon:
____________________________________________________________________
3. Inhalt der Beschwerde
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
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Eingangsvermerk des Seniorenheimes Ingrid Brickwedel:
eingegangen am:
wird bearbeitet von:
wurde erledigt am:
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6. Einstellung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter/Innen
Einstellungsverfahren:
Ziele und Grundsätze:
Ermittlung einer ausreichenden Auswahl von qualifizierten BewerberInnen und Auswahl von Bewerber/innen, die geeignet sind, das Leitbild des Seniorenheims Ingrid Brickwedel zu vertreten und die Qualitätsziele umzusetzen.
Neue Mitarbeiter/innen werden nur eingestellt, wenn es nicht möglich ist, die Arbeitsleistungen von internen Kräften erbringen zu lassen.
Maßnahmen:
Um freie Stellen mit neuen MitarbeiterInnen zu besetzen ist wie folgt vorzugehen:
1. Festlegen des Anforderungsprofils durch die Leitung des jew. Arbeitsbereiches.
2. Suche nach Bewerbungen durch das Arbeitsamt und durch Stellenanzeigen in geeigneten Medien. Verantwortlich: Bereichsleitung/Verwaltung .
3. Sichten der Bewerbungen durch Bereichsleitung/Geschäftsführung.
4.Wenn eine ausreichende Zahl geeigneter Bewerbungen vorliegt, werden von Bereichsleitung/Geschäftsführung Vorstellungstermine vereinbart (siehe Standard Vorstellungsgespräche)
5. Vereinbaren von "Schnuppertagen" durch Bereichsleitung/Geschäftsführung mit geeigneten BewerberInnen nach der mündlichen Vorstellung. Schnuppertage dienen dazu die BewerberInnen bei der Arbeit kennenzulernen.
6. Nach Abschluß der "Schnuppertage" entscheiden Bereichsleitung/Geschäftsführung gemeinsam über die Bewerberin/den Bewerber mit der/dem ein Arbeitsvertrag abzuschließen ist. Dabei berücksichtigen sie die Erfahrungen der MitarbeiterInnen bei der Zusammenarbeit mit der neuen Kollegin/dem neuen Kollegen bei den Schnuppertagen.
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Einarbeitungsverfahren
Ziele und Grundsätze:
Durch die Einarbeitung soll die neue Mitarbeiterin/der neue Mitarbeiter mit allen Angelegenheiten und Anforderungen seines neuen Arbeitsplatzes und des Seniorenheimes Ingrid Brickwedel vertraut gemacht werden. Nach Beendigung der Einarbeitung soll sie/er in der Lage sein alle mit seiner Aufgabe zusammenhängenden Tätigkeiten zuverlässig und in hoher Qualität auszuführen.
Maßnahmen:
1. Für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Leitung des jeweiligen Bereichs zuständig.
2. Die Bereichsleitung überprüft, ob die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter im Besitz aller erforderlichen schriftlichen Unterlagen ist, wie z.B.: Arbeitsvertrag, "Innerbetriebliche Regeln", Standards, Stellenbeschreibung, Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI usw. .
3. Die Bereichsleitung macht die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter mit dem Gebäude, den Außenanlagen, den technischen Anlagen, dem Notrufsystem, der Brandmeldeanlage und andern Anlagen sowie mit allen verwendeten Geräten vertraut.
4. Die Bereichsleitung macht die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter mit allen Kolleginnen und Kollegen und mit allen Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt
5. Die Bereichsleitung überprüft die Kenntnis der Stellenbeschreibung, der Standards und anderer für die Arbeit wichtiger Regelungen.
6. Die Bereichsleitung erarbeitet mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Einarbeitungsplan, aus dem hervorgeht, in welcher zeitlichen Folge und unter wessen Verantwortung die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter mit den Arbeitsprozessen ihres Aufgabenbereiches vertraut gemacht wird. Ferner ist darin festgelegt, durch welche Maßnahmen und zu welchen Zeitpunkten die Einarbeitungsergebnisse überprüft werden. Eine Kopie des Einarbeitungsplanes erhält die Verwaltung für die Personalakte.
7. Die erfolgreiche abgeschlossene Einarbeitung bestätigen die Leitung und die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter auf dem Einarbeitungsplan. Diese Bestätigung wird in der Personalakte hinterlegt.
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7. Checkliste für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen
Name der/des Neuen: Stelle/Tätigkeit Arbeitsbeginn:
Zuständig für die Einarbeitung: Leitung und Kollegen/innen des jeweiligen Bereichs.
Zuständig für Kontrolle nach der Checkliste: Verwaltung
Die ausgefüllte Checkliste ist bei den Personalunterlagen abzulegen.
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Wann? |
Wer |
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1. Sind die Standards, die Hausbeschreibung "Wir über uns" und das Qualitätshandbuch ausgehändigt? |
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2. Ist die Stellenbeschreibung und die Telefonliste der Mitarbeiter/innen ausgehändigt? |
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3. Ist ein erstes Orientierungsgespräch mit dem Geschäftsführer vereinbart/durchgeführt? |
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4. Ist ein erstes Orientierungsgespräch mit der Hauswirtschafts- oder Pflegedienstleitung vereinbart/durchgeführt, in dem auch über die innerbetriebliche Weiterbildung informiert wurde? |
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5. Ist eine Hausbegehung vereinbart/durchgeführt |
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6. Ist festgelegt durch wen und wann die/ der Neue den übrigen Mitarbeiter/innen und den Bewohnern und Bewohnerrinnen vorgestellt wird? |
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7. Ist festgelegt wie der Einarbeitungsfahrplan aussieht. (Wann von wem in welche Arbeiten eingeführt wird) Ist der Einarbeitungsfahrplan besprochen und ausgehändigt worden? |
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8. Ist festgelegt wann ( nach 2 - 4 Wochen) und von wem die Erfahrungen in der ersten Einarbeitungsphase und nach der Hälfte der Probezeit mit dem/der Neuen besprochen werden? |
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9. Ist festgelegt wann und von wem mindestens 5 Wochen vor Ablauf der Probezeit ein Mitarbeitergespräch geführt wird, in dem der Erfolg / Misserfolg der Probezeit festgestellt wird. |
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8. Übersicht über die Verantwortlichkeit für die Erstellung, Prüfung und Aufbewahrung der Dokumente
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Titel der Dokumente |
Verantwortlich für Erstellung und Prüfung |
Aufbewahrung bei |
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Verwaltungsdokumente |
Büroleitung |
Nach Aktenplan und Dateiverzeichnis |
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Technische Unterlagen |
Der für die Nutzung der jeweiligen technischen Anlage verantwortliche Bereich |
Nach Aktenplan der Bereiche |
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Hauswirtschaftliche Dokumente, besonders Aufzeichnungen nach HACCP |
Hauswirtschaftsleitung |
Nach Aktenplan und Dateiverzeichnis |
|
Pflegedokumentation |
Pflegedienstleitung |
Pflegedienstbüro |
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Andere Dokumente des Bereichs Pflege |
Pflegedienstleitung |
Nach Aktenplan und Dateiverzeichnis |
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Übersicht über die Verantwortlichkeit für die Erstellung, Prüfung und Aufbewahrung der Qualitätsdokumente
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Titel der Dokumente |
Verantwortlich für Erstellung und Prüfung |
Aufbewahrung bei |
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Qualitätsmanagementhandbuch |
QM - Beauftragter |
Je ein Exemplar bei Pflege, Hauswirtschaft und Verwaltung. |
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Alle Verträge (Verträge mit Kostenträgern, Mitarbeitern, Lieferanten, Beratern, Bewohnern...) |
Geschäftsführung, Heimleitung |
Verwaltung lt. Aktenplan |
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Standards |
Qualitätszirkel, Bereichsleitungen |
Je ein Exemplar bei Pflege, Hauswirtschaft und Verwaltung. lt. Aktenplan |
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Alle Unterlagen nach HACCP |
Hauswirtschaftsleitung |
Hauswirtschaft nach Aktenplan |
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Pflegedokumentation |
Pflegedienstleitung |
Pflegebereich lt. Aktenplan |
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Alle Arbeitsanweisungen allgemeiner Art |
Geschäftsleitung, Heimleitung |
Verwaltung lt. Aktenplan |
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Alle Arbeitsanweisungen , die nur auf einen Bereich bezogen sind |
Jeweilige Bereichsleitung |
Bereiche lt. Aktenplan |
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Unterlagen über Prüfung von Leistungen (Berichte externer Prüfer, Befragungen, interne Audits, etc.) |
QM - Beauftragter, Geschäftsführung, Bereichsleitungen |
Verwaltung lt. Aktenplan |
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Unterlagen zur Prüfung von technischen Anlagen und Geräten |
QM - Beauftragter, Geschäftsführung, Heimleitung, Bereichsleitungen |
Verwaltung lt. Aktenplan |
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9. Standard "Vergabe von Aufträgen und Lagerung"
Ziele:
Aufträge sind so zu vergeben, daß der vorhandene Bedarf mit optimaler Qualität zu optimalem Preis befriedigt wird.
Das Lager soll gewährleisten, daß die für den laufenden Arbeitsprozess erforderlichen Produkte stets vorrätig sind, gleichzeitig soll der Vorrat so klein sein, daß er nicht zu hohe Lagerkosten verursacht und nicht zu viel Kapital bindet.
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Maßnahmen:
Bei der Vergabe von Aufträgen ist wie folgt vorzugehen:
1. Den vorhandenen Bedarf genau nach Art und Menge ermitteln. Verantwortlich: Bereichsleitung
2. Für Investitionsgüter mit einem Wert von über DM 500.- und für Verbrauchsgüter, die erstmalig bezogen werden sind die erforderlichen Ausschreibungskriterien. festzulegen. Dazu gehören:
Preis
Rabatte und Skonti
Lieferzeit und Lieferbedingungen
Gewährleistung
Service bei Störungen und Mängeln
Qualitätsmerkmale
Verantwortlich: Verwaltung
3. Mögliche Lieferanten feststellen und zur Abgabe von Angeboten auffordern. Verantwortlich: Verwaltung
4. Bestes Angebot ermitteln. Verantwortlich: Verwaltung
5. Bei Aufträgen von über 1000.- DM ist das beste Angebot einer Preisagentur zur Überprüfung zu geben. Verantwortlich: Verwaltung
6. Auftragserteilung bei Aufträgen über 500.- DM durch den Geschäftsführer, bei Aufträgen über 1000.- DM durch den Geschäftsführer nach Beratung im Qualitätszirkel.
7. Prüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Richtigkeit bei Eingang durch die Bereichsleitung, Prüfung der Rechnung durch die Verwaltung
Bei der Lagerhaltung ist zu beachten:
1. Jeder Bereich führt eine regelmäßige Bestandskontrolle der für ihn wichtigen Lagerbestände durch und regelt den Ablauf der erforderlichen Bestellungen. Verantwortlich: Bereichsleitung.
2. Jeder Bereich sorgt für Lagerbedingungen, die den gesetzlichen Vorschriften und den Erfordernissen der jeweiligen Produkte und des Arbeitsablaufes entsprechen. Verantwortlich: Bereichsleitung
3. Jeder Bereich sorgt für die Sicherheit seiner Verwaltungsbestände durch geeignete Aufbewahrungsverfahren. Verantwortlich: Bereichsleitung
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10. Übersicht über die technischen Anlagen und die Verantwortlichkeit für deren Überwachung und Prüfung
Lfd. Nr. |
Art der Anlage / des Geräts |
Verantwortlich für Überwachung / Termine |
Verantwortlich für Prüfung / Termine |
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1. |
Fahrstuhl |
Fahrstuhlführer und Mitarbeiter / Fa. Kone, ¼ - jährlich |
TÜV-Nord, 1 x jährlich |
2. |
Öltanks |
Heimleiter, 2 x jährlich beim Betanken |
TÜV-Nord |
3. |
Notruf |
Pflegedienstleiterin/Heimleiter |
1 x Monat |
4. |
Notbeleuchtung |
Heimleiter |
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5. |
Elektrische Anlage |
Heimleiter |
TÜV-Nord |
6. |
Entwässerungsanlage |
Heimleiter |
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7. |
EDV-Anlage |
Büroleitung |
Fa Wede-Soft, nach Bedarf |
8. |
Kopierer |
Büroleitung |
Fa. Fox, nach Bedarf |
9. |
Telefonanlage |
Heimleiter/Büroleitung |
Fa. ISITEC nach Bedarf |
10. |
Brandmeldeanlage |
Heimleiter |
Hellwege, LK - Cuxhaven. jährlich (?) |
11. |
Feuerlöscher |
Büroleitung alle 2 Jahre |
Alle 2 Jahre durch beauftragte Firma Friedrichs, Bremerhaven |
12. |
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13. |
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14. |
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15. |
Pflegebäder |
Pflegedienstleitung, monatlich |
Fa. Arju bei Bedarf |
16. |
Lifter |
Pflegedienstleitung, monatlich |
Fa. Arju bei Bedarf |
17. |
Rollstühle |
Pflegedienstleitung, monatlich |
Fa. Sanitätshaus Bederkesa, bei Bedarf |
19. |
Pflegebetten |
Pflegedienstleitung, monatlich |
Fa. Nonne |
20. |
Zuckermeßgeräte |
Pflegedienstleitung, monatlich |
Pflegedienstleitung |
21. |
Blutdruckmeßgeräte |
Pflegedienstleitung, jährlich |
Jährlich geeicht durch Fa. Sanitätshaus Bederkesa |
22. |
Fiebermeßgeräte |
Pflegedienstleitung, monatlich |
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23. |
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24. |
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25. |
Abwaschanlage |
Hauswirtschaftsleitung, monatlich |
Fa. Hellwege-Zentrum nach Bedarf |
26. |
Kühlanlage |
Hauswirtschaftsleitung, täglich |
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27. |
Waschmaschinen |
Hauswirtschaftsleitung, beim täglichen Gebrauch |
Fa. Miele nach Bedarf |
28. |
Trockner |
Hauswirtschaftsleitung, beim täglichen Gebrauch |
Eigene Fachkräfte und Fa. Hellwege |
29. |
Bügelgeräte und Anlagen |
Hauswirtschaftsleitung, beim täglichen Gebrauch |
Eigene Fachkräfte |
30. |
Gasherd |
Hauswirtschaftsleitung, monatlich |
Eigene Fachkräfte und Fa. Hellwege-Zentrum nach Bedarf |
31. |
Dämpfer |
Hauswirtschaftsleitung, monatlich |
Eigene Fachkräfte und Fa. Hellwege-Zentrum nach Bedarf |
32. |
Kühlschränke |
Hauswirtschaftsleitung, beim täglichen Gebrauch |
Eigene Fachkräfte |
33. |
Wärmeofen |
Hauswirtschaftsleitung, monatlich |
Eigene Fachkräfte |
34. |
Mixgeräte |
Hauswirtschaftsleitung, beim täglichen Gebrauch |
Eigene Fachkräfte |
35. |
Entlüftungsanlage |
Hauswirtschaftsleitung, monatlich |
Fa. Hellwege und eigene Fachkräfte |
36. |
Schneidegeräte |
Hauswirtschaftsleitung, beim täglichen Gebrauch |
Eigene Fachkräfte |
37. |
Reinigungsgeräte |
Hauswirtschaftsleitung, beim täglichen Gebrauch |
Fa. Kärchner und eigene Fachkräfte |
38. |
Kaffeemaschine |
Hauswirtschaftsleitung, beim täglichen Gebrauch |
Mahlstedt (Elmlohe) und eigene Fachkräfte |
. |
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11. Geriatrische Rehabilitation nach dem psychobiographischen Pflegemodell nach Prof. Erwin Böhm, kurze Darstellung des Konzepts im Seniorenheim Ingrid Brickwedel
I Grundlagen der Arbeit nach Böhm
Wir würden viele verhaltensauffällige alte Menschen besser verstehen, wenn wir wüssten, was sie wirklich meinen und was sie bewegt! Wir müssen Menschen verstehen lernen und dieses Verstehen in die Pflege miteinbeziehen. Die Selbstständigkeit, die soziale Kompetenz der Senioren soll so lange wie möglich erhalten bzw. gefördert werden. Unter Selbstständig-keit ist aber nicht vorrangig der Körper gemeint, sondern der Geist und die Psyche, also selbstständig denken, fühlen und natürlich selbst entscheiden oder mitentscheiden dürfen.
Ein Mensch, der keine Lust mehr zum Leben hat, der hat auch keine Lust mehr seine Beine zu bewegen. „ Vor den Beinen muss die Seele bewegt werden “.
Viele Verhaltensauffälligkeiten unserer Patienten müssen als biographisch bedingt und nicht in erster Linie als dementielle Veränderungen gesehen werden.
Wir müssen Ziele finden, die zum Aufleben, also zur Vigilanzsteigerung beitragen. Vigilanzsteigerung ist einer der wesentlichen Impulse bei Patienten im Rückzug.
Man geht davon aus, dass das Altern ein regredierender Prozess der Seele/Psyche ist.Der Mensch fällt, wenn der geistige Abbau beginnt, zurück in Prägungsphänomene der ersten 25 – 30 Lebensjahre. Für die Pflege heißt das alles, was die Prägung eines Menschen mit sich gebracht hat, wird mit zunehmenden Alter und Abbau wieder mehr von Bedeutung und Wichtigkeit!
Wollen wir alte Menschen im Verhalten, beim Handeln und beim Erzählen verstehen, müssen wir uns überlegen; was hat den Menschen geprägt? Was erlebte der Mensch in seiner Kinder- und Jugendzeit? Aus welchem Da - Heim, aus welcher Heimaterde kommt er? Was war und ist “Normal“ für ihn?
Wir müssen den psychobiographischen Hintergrund eines Lebens erforschen und beachten, dann können wir Betagte besser verstehen. Moderne psychogeriatrische Pflege muss vor allem am Gefühlsleben des alten Menschen orientiert sein.
Pflegen nach Böhm gibt Impulse zur Wiederbelebung der Altersseele. Diese Impulse ergeben sich nach der Interpretation der Biographie der Seele. Pflegen heißt aber auch wieder aufrufen, was einmal aktive Funktion war. Wir sollten nur gewohnte Abläufe und bekannte Handlungen von unseren Patienten verlangen.
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II Instrumente zum besseren Verstehen:
A Die Erreichbarkeitsstufen, (auch Interaktionsstufen genannt)
Prof. Böhm unterscheidet 7 Erreichbarkeitsstufen, in denen ein Mensch sich mit seiner Psyche befinden kann:
Stufe 1 Sozialisation
Entspricht der Erwachsenen - Stufe. Man versteht unter Sozialisation auch ein lebenslanges Lernen, um sich den Normen in der Gesellschaft anpassen zu können.
Will man in dieser Stufe die Betagten verstehen, ist es notwendig, dass die Pflegenden über die regionale Geschichtsprägung von damals Bescheid wissen. Sonst glaubt man nämlich, dieser Mensch muss als Erwachsener doch fähig sein, alles so zu machen, wie ich es verlange.
In der Stufe 1 befinden sich Menschen, die noch ein kognitives Gespräch zulassen. Wir unterscheiden die primäre Sozialisation – durch das Milieu, die Familie und die nähere Umgebung geprägt. Weiter die sekundäre Sozialisation geprägt durch den Kindergarten, der Schule, durch gleichaltrige Kollegen und Freunde, aber auch das so wichtige Daheim – Gefühl wird hier geprägt. Zuletzt noch die tertiäre Sozialisation, etwas später geprägt durch unsere Berufskollegen, Vorgesetzten usw.
ie Kommunikation bei Klienten in dieser Stufe findet vorwiegend auf der Inhalts- und Bezugsebene statt. Sind Patienten auf Stufe 1 nicht zu erreichen, kann man versuchen auf der nächsten tieferen Ebene (St.2) einen Kontakt herzustellen.
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Stufe 2 Mutterwitz
Entspricht der Entwicklungsstufe der Jugendlichen. Hier wird alles aktuell, was sich ein Jugendlicher zum Unterschied von einem Erwachsenen zumutet.
Durch die Prägungsforschung können wir hier Patienten besser verstehen und begleiten.
Unter Mutterwitz versteht man auch jene Form des Volkstums, nach der man spricht „wie einem der Schnabel gewachsen ist“. Hier wird auch der sog. Humor als therapeutischer Moment eingesetzt. Aber auch reden und angesprochen werden mit Dialekt ist hier sehr wichtig.
Solange jemand in Stufe 1 oder 2 ist, versteht er unser Wort. Wir können ihn mittels aktivierender Pflege erreichen. Wenn er noch dementer wird, fällt er in eine tiefere Stufe der Erinnerung, hier kann man nur noch mit reaktivierender Pflege die Seele wiederbeleben.
Stufe 3 Seelische, soziale Grundbedürfnisse
Hier ist die singuläre Biographie von Bedeutung, um den Menschen zu verstehen.
Eine Person in Stufe 3 wird im Handeln schon vieles abgelegt haben, was man sonst von Erwachsenen erwartet. In dieser Stufe ist es sehr wichtig zu wissen das jeder Mensch seine wichtigen Bedürfnisse im Leben gehabt hat und natürlich noch hat, eine nicht Befriedigung der Bedürfnisse und von uns nicht erkannte Bedürfnisse des Klienten können zu einer akuten Verschlechterung, sogar zu einer akuten Verwirrtheit führen. Die Impulssetzung muss so gestaltet werden, dass der Patient weder geistig, noch körperlich überfordert wird, sonst droht ein Abrutschen in tiefere Stufen.
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Stufe 4 Prägungen
Verhaltensweisen sind oft in eng umrissenen, zeitlichen Abschnitten erworben.
Prägungen sind erlernte, sich wiederholende, eingespielte Verhaltensnormen, es sind Rituale, die uns Sicherheit geben. Geprägt sind vor allem unsere Eigenarten, unsere Macken, Rituale (Rituale werden in Grenzsituationen oftmals wieder ausgespielt), vieles, was wir als Kind erlebten und erlernten.
Stufe 5 Triebe
Triebe, Triebwünsche, aber auch Tagträume und unsere Phantasien sind wohl die Kräfte die uns am stärksten bewegen!
Bei allen Anforderungen an die Person in dieser Stufe, muss man sich vor Augen halten, was man einem Kind in diesem Alter zumuten kann. Aber auch das „Fördern“ durch „Fordern“ ist hier wichtig. Die Mitgestaltung bei den Pflegeverrichtungen ist auch deshalb so wichtig, weil der Mensch dann lebt. Er muss reagieren. Durch die Reaktion kann ich als Pflegender sehr gut überprüfen, ob die Anforderung stufengerecht war oder nicht.
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Stufe 6 Intuition
Entspricht der Stufe des Säuglings zum Kleinkind. In dieser Stufe spielen Märchen, Aberglaube, religiöse Bilder usw. eine große Rolle. Intuition ist die Fähigkeit, sich in Menschen und Situationen hinein zu versetzen.
Stufe 7 Urkommunikation
Entspricht der Stufe des Säuglings. Die emotionale Erreichbarkeit muss auf die Stufe des Säuglings abgestimmt sein. Auch die körperlichen Möglichkeiten sind auf diese beschränkt.
Die Analyse der Erreichbarkeit eines Bewohners ist ein wichtiges Instrument
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B Das Einstufungsraster
Mit einem „Einstufungsraster“ dem sogenannten Interaktionsbogen wird eine durchschnittliche Erreichbarkeit ermittelt. In diesem „Einstufungsraster“ finden wir folgende Rubriken :
Für jede Rubrik versuchen wir eine zutreffende Erreichbarkeitsstufe zu ermitteln, daraus ergibt sich eine durchschnittliche Erreichbarkeitsstufe, nach welcher der Bewohner eingeordnet wird. Diese Analyse wird regelmäßig wiederholt ums Veränderungen zu erfassen.
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C Biographieerhebung
Um einen Menschen zu verstehen, ist eine biographische Erhebung unverzichtbare Grundlage Es ist wichtig nicht eine dative Biographie zu erheben, sondern eine thymopsychische Biographie.
„Thymopsyche“ ist jener Anteil der Seele, der vorwiegend mit den Gefühlen zu tun hat. Gerade der thymopsychischen Anteil ist es, der im Böhm - Modell verwendet wird. Die Thymopsyche ist zuständig für Stimmung, Befindlichkeit, Triebe, Gefühlsausbrüche.
„Noopsyche“ ist rationaler, kognitiver Anteil, daher auch alle Gedächtnisleistungen.
Die Noopsyche ist zuständig für das Sensorium ( also für das Urteilsvermögen ), für die Intelligenz und für das Denken.
Die thymopsychische Biographie besteht vorwiegend aus Geschichten des Lebens (Stories), Folkloresituationen und denen sich daraus ergebenden Copings (Verhaltensmustern, Lebensbewältigungsstrategien).
Das Hauptwerkzeug zur Eruierung einer Biographie ist natürlich das Gespräch, bei dem wir lernen müssen, auf der jeweiligen Erreichbarkeitsstufe des Klienten zu kommunizieren.
Vor jedem Gespräch ist es wichtig den Klienten zu „wecken“, also eine Reizanflutung / Vigilanzsteigerung zu betreiben (seelische Reanimation). Klienten erzählen erst dann etwas Emotionales, wenn sie in Emotion sind : „ Wenn das Herz voll ist, geht der Mund über “.
Fragen heißt vor allem, dass man sich für den anderen interessiert!
Für die thymopsychische Biographie sind folgende Fragen besonders wichtig:
Siehe weitere ausführliche Beschreibung des psychobiographischen Pflegemodells in:
Erwin Böhm, Psychobiographisches Pflegemodell nach Böhm, Bd. I Grundlagen, 2. Aufl. Wien 2001 und Erwin Böhm, Psychobiographisches Pflegemodell nach Böhm, Bd. II , Arbeitsbuch, Wien 2002.
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III Aufbau der Arbeit nach Böhm im Seniorenheim Ingrid Brickwedel
Mit unserem Pflegekonzept nach dem psychobiographischen Pflegemodell nach Prof. Erwin Böhm verfolgen wir folgende Ziele:
Abbau und Vermeidung sogenannter Verhaltensauffälligkeiten
Abbau und Vermeidung von sedierender Medikation
Vermeidung von stationären Aufenthalten in psychiatrischen Kliniken.
Vermeidung weiterer seelischer Regression, Stabilisierung des Zustands und Reaktivierung
Vermeidung von Höherstufungen aufgrund der Verschlechterung von Demenzen und seelischen Problemen
Rückführung vom stationären Aufenthalt in für leichte Demenzfälle geeignetes betreutes Wohnen
Betreuung von ambulant versorgten Dementen bei Rückfällen
Motiv für die Umorientierung unserer Arbeit war unsere Unzufriedenheit mit unserem bisherigen Konzept zur Versorgung dementiell veränderter Bewohnerinnen und Bewohner.
Wir hatten Konflikte mit den nicht dementiell Veränderten, Unverständnis von Angehörigen, Verhaltensauffälligkeiten, mit denen wir nicht fertig wurden und Frustration bei den Mitarbeitern.
Wir fingen deshalb im August 2002 an, uns über verschiedene Ansätze zur informieren. Und neue Modelle zu diskutieren, besonders die sogenannten segregativen Ansätze. Wir fanden den Grundgedanken der Segregation jedoch falsch, weil wir meinen, dass auch dementiell veränderte Personen Kontakt zu unserer Normalität brauchen und diese Bewohner auch ein Teil unserer Normalität sind, den wir akzeptieren müssen.
Es ergab sich, dass das psychobiographische Pflegemodell von Prof. Erwin Böhm am geeignetsten war unsere Vorstellungen zu verwirklichen. Wir hatten das Glück, ihn bei einer Veranstaltung in unserer Nähe am 30.4.2003 zu erleben.
Wir entwickelten Gedanken über die Veränderungen der räumlichen Gegebenheiten und über die Ausbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen..
Wir begannen verschiedene Arbeitsgruppen einzurichten, die sich mit den Grundlagen der Pflege nach Böhm beschäftigten und richteten in Zusammenarbeit mit Herrn Dorrah von der ENPP Nord eine Grundausbildung ein. Insgesamt werden in der ersten Phase 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebildet, die ein erstes Team für die Arbeit mit dementiell veränderten Bewohnern bilden. Parallel dazu fingen wir an, bei uns Biographien zu erheben, Erreichbarkeitsstufen zu analysieren und die Räume zu verändern. Im Mittelpunkt der räumlichen Veränderung steht ein Gemeinschaftsbereich der sich in seiner Einrichtung an den 20er Jahren orientiert und der die Funktionen einer Wohnküche bietet.
Unser erstes Team ist im Februar 2004 mit der Grundausbildung fertig geworden. Wir streben an, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflege, Verwaltung und Hauswirtschaft nach Böhm auszubilden, um eine einheitliche Grundeinstellung und Ausbildung für unsere Arbeit zu bekommen. Eine Aufbauschulung soll die Arbeit der Praxis nach dem Grundkurs unterstützen. Wir rechnen mit einem Zeitraum von etwa drei Jahren, um unsere Pflege umzustellen.
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12. Pflegemodell nach Dorothea Orem
Dorothea Orem's Pflegemodell ist eine Selbstpflegedefizit – Theorie. Ziel ist, durch die Arbeit der Pflegenden die Pflegebedürftigen zu schulen und anzuleiten, damit sie einen möglichst großen Bereich als Selbstpflege übernehmen können. Die Pflegebedürftigen werden also nicht passiv gepflegt, sondern aktiv in die Pflege einbezogen. Die Arbeit der Pflegenden besteht nicht mehr nur darin, bestimmte pflegerische Verrichtungen durchzuführen, sie wird vielmehr um eine wichtige pädagogische Aufgabe erweitert. Die Pflegenden müssen die Pflegebedürftigen in Selbstpflege schulen und deren Selbstpflegekompetenz immer wieder stärken und verbessern.
Die Pflegeplanung muss diesen Aufgaben gerecht werden. Sie darf nicht nur die durchzuführenden Pflegearbeiten enthalten, vielmehr beschreibt sie auch, wie weit Selbstpflegekompetenz vorhanden ist und wo sie genutzt werden kann. Ferner gibt sie an, wo die Selbstpflegekompetenz erweitert werden könnte und wie das geschehen soll.
Die Pflegenden selbst müssen zusätzliche Fähigkeiten entwickeln. Sie müssen in der Lage sein Pflegebedürftige zu schulen. Das erfordert pädagogische Fähigkeiten. Pflegende müssen die Pflegebedürftigen zum Lernen motivieren können, ihnen Lernziele vermitteln können und Lernerfolge wahrnehmbar machen.
Wir verwirklichen im Seniorenheim Ingrid Brickwedel dieses Pflegemodell durch folgende Schritte:
Wir klären, was der/die zu Pflegende unter seinen/ihren geistigen und körperlichen Bedingungen selbst tun könnte, um seinen/ihren Pflegebedarf zu decken. Damit wird das Soll an Selbstpflege umschrieben.
Wir halten fest, was der/die zu Pflegende zur Zeit tatsächlich ausführt und stellen damit den Ist-Zustand fest.
Der Unterschied zwischen diesen Soll- und Ist-Werten ist das Selbstpflegedefizit.
Nun ermitteln wir die Ursachen des Selbstpflegedefizits. Wir prüfen z.B. welche Rolle fehlende Kenntnisse spielen, welche Bedeutung fehlende Motivation hat und ob das eigene Verhalten der Pflegenden Probleme aufweist.
Je nach den Ergebnissen der Ursachenanalyse wird nun festgelegt durch welche Maßnahmen das Selbstpflegedefizit abgebaut werden soll. Z.B. durch Informations-vermittlung, durch bessere Motivation und Ermutigung, durch bessere Gestaltung der Hilfsmittel , durch Trainingsarbeit mit intensiver Anleitung, usw.
Durch unser Pflegekonzept wollen wir auf unsere Bewohnerrinnen und Bewohner in besonderer Weise eingehen. Wir wollen ihnen die Erfahrung vermitteln, dass sie noch aktiv ihr Leben gestalten können und nicht passive Opfer ihrer Geberechen sind.
Nach Dorothea Orem's Pflegemodell kann ein Mensch zwar krank sein, aber trotzdem keine Pflege benötigen – weil er sich selbst pflegt. Ein Mensch kann aber auch gesund sein und trotzdem der Pflege bedürfen – weil er ein hohes Selbstpflegedefizit hat
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13. Naturheilverfahren in der Altenpflege
Erstellt von Sonja Galler im Dezember 2000
I Allgemeine Ziele und Anwendungsmöglichkeiten
V Kühle Ganzkörperwaschungen und Güsse
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I Allgemeine Ziele und Anwendungsmöglichkeiten:
Mögliche Verfahren, die während der alltäglichen Pflege zur Anwendung kommen
Können :
Prophylaktisch : - Tees, z.B. zur Belebung, zur Beruhigung, etc.
Behandelnd : - Tees, z.B. Nieren – und Blasentee
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II Erkältungsprophylaxe
Ziel : Ziel ist es, das Wohlbefinden des Bewohners zu erhöhen, sowie die Widerstandskraft gegen
Erkältungskrankheiten zu steigern
Erkältungsprophylaxe im Bereich der Naturheilverfahren:
Qualifikation : Pflegemitarbeiter/innen
Material :
Bei Vitamin C- Gabe : Vitamin C Brausetabletten od. Pulver u.
Wasserglas.
Bei kühlen Ganzkörperwaschungen : Waschschale m. kaltem Wasser, Waschlappen, 2 Handtücher, evtl.
Körperlotion
Durchführung :
Wichtig : Keine Anwendung unmittelbar vor oder nach den Mahlzeiten ( Zeitabstand mind. 30 min.
Alle Leistungen sowie Erfolge oder Misserfolge dokumentieren !
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III Aromatherapie
Allgemein :
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Wirkungswege und Wirkungsweisen :
Ätherische Öle gelangen auf zwei Hauptwegen in den menschlichen Körper :
Über den Geruchssinn und die Haut.
Alle Essenzen sind zu einem gewissen Grad antiseptisch, manche helfen auch gegen Virusinfektionen.
Viele ätherische Öle können gesunde Zellerneuerung und Zellwachstum anregen und damit das Gleichgewicht zwischen Leib und Seele regulieren und wiederherstellen.
Bekannt sind sie auch für ihre stressabbauende und kreislaufanregende Wirkung.
Von Fall zu Fall können sie Schmerzen lindern, Schwellungen abbauen, Hautunreinheiten klären und vieles mehr.
Alle können sie in gewissem Ausmaß Gefühle ausgleichen; individuell unterschiedlich haben sie anregende, aufbauende, entspannende od. andere erwünschte Eigenschaften.
Im mentalen Bereich können sie beleben und das Gedächtnis anregen. Interessanterweise ist der mit dem Geruchssinn verbundene Bereich des Gehirns gleichzeitig Sitz der Erinnerung, und Aromen konnten schon erfolgreich in Fällen von Gedächtnisschwund eingesetzt werden.
Wichtig !
Ätherische Öle von Kindern oder dementen Bewohnern fern und wirklich außerhalb ihrer Reichweite aufbewahren.
Sollten Sie selbst pure oder verdünnte Essenz ins Auge bekommen haben, spülen Sie sofort mit viel Wasser.
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Mischen
Ätherische Öle sind Synergisten, d.h. sie ergänzen und verstärken sich wechselseitig in der Wirkung. Deshalb werden für optimale Ergebnisse in der Regel zwei bis vier Essenzen gemischt. Je nach Einsatzgebiet ( emotionale/ körperliche Bedürfnisse ) geben Sie 20 Tropfen
Von jedem Öl in ein braunes 10 ml – Tropffläschchen, schütteln es gut durch und beschriften deutlich das Etikett.
Mehr als fünf Essenzen sollten Sie keinesfalls mischen, weil das die Synergiekräfte beeinträchtigen würde.
Aromalampen
Wenn Sie zusammen mit dem Wasser ätherische Öle in die Verdunstungsgefäße füllen,
wird der Duft sich langfristig entfalten. So kann der Heimbewohner ( oder Sie selbst ) optimal die antiseptische und entspannende oder anregende Wirkung genießen.
Die meisten Gefäße sind aus Ton. Bei manchen sitzt ein loses Schälchen auf einer Art Kamin, andere sind aus einem Stück. Um Wasser und Essenz zu erwärmen, stellen Sie ein Teelicht in den Kamin.
Damit die Mischung einige Stunden lang verdunsten kann, sollte das Schälchen mindestens 4 Teelöffel voll Wasser enthalten, ehe Sie 8 bis 10 Tropfen ihrer Ölmischung hineinträufeln.
Vorsicht :
Damit das Öl nicht brennt, darf das Schälchen der Wärmequelle nicht zu nahe kommen und der Wasserspiegel nicht zu tief sinken.
Verdunstende Moleküle vernichten Bakterien in der Luft, lassen die ganze Umgebung wunderbar duften und überdecken unerwünschte Gerüche. Genauso unschätzbar sind sie zum Ausgleich der Gefühle. Eine anregende Mischung macht einen klaren Kopf, beruhigende Öle lösen die Spannungen eines anstrengenden Tages.
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Sprüher
Für rasche antiseptische Wirkung ist ein Sprüher ideal, weil ein ganzer Raum in Sekundenschnelle mit Ölmolekülen desinfiziert oder parfümiert werden kann.
Sie füllen den Sprühbehälter mit Wasser und fügen 8 bis 10 Tropfen Ihrer eigenen Ölmischung ( z. B. Zederholz, Tea – Tree, Eukalyptus und Zitrone ) hinzu.
Vor Gebrauch gut schütteln.
Inhalationen
Das Inhalieren ätherischer Öle kann schnell Erleichterung bringen bei Atmungsproblemen.
Vorsicht : Der Heimbewohner sollte beim Inhalieren die Augen schließen !
Zur Sofortwirkung träufeln Sie 6 – 8 Tropfen Ihrer Mischung auf ein Tuch und lassen Sie den Heimbewohner dreimal tief einatmen.
Geben Sie 3 – 4 Tropfen einer Essenz oder Mischung in eine Schüssel mit heißem Wasser.
Decken Sie ein Handtuch über den Kopf, lassen Sie den Heimbewohner über die Schüssel lehnen, und mehrfach tief durchatmen.
Vorsicht : Keine Inhalationen bei Asthma bronchiale, da der konzentrierte Dampf Erstickungsanfälle verursachen kann.
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Bäder
Ätherische Öle im Badewasser helfen gegen vielerlei Beschwerden. Die Essenz löst sich nicht leicht, verteilt sich aber gut beim Umrühren.
Für ein warmes Bad genügen 6 – 8 Tropfen einer Essenz oder Mischung.
Sehr heißes Wasser lässt das Öl all zu schnell verdunsten !
Zur optimalen Wirkung sollte der Heimbewohner 10 – 20 Minuten im Wasser bleiben.
Mundspülungen und Gurgelwasser
Bei Mundschleimhautentzündung bringen Spülungen und Gurgelwasser Erleichterung.
Drei Tropfen Essenz ( z.B. Muskatellersalbeiöl, Eukalyptusöl, Zitronenöl, Teebaumöl, etc.)
auf ein Glas Wasser werden vor jedem Schluck gut umgerührt.
Lassen Sie mit der Flüssigkeit spülen oder gurgeln, ehe sie wieder ausgespuckt wird.
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IV Beschwerden und Essenzen :
Zur Anregung ( bei geistiger Erschöpfung; Tatkraft vermehrend )
Nützliche Essenzen : - Rosmarin ( regt Leib und Seele gleichermaßen an, stärkt das Gedächtnis )
Anwendung als :
Die Mengenangaben bei der Anwendung sind von der Qualität der jeweiligen Essenzen und Öle abhängig. Es ist zweckmäßig immer erst einmal mit einem Tropfen die Intensität der Essenzen und Öle zu testen und die Menge ggf. herab - oder heraufsetzen.
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Zur Beruhigung ( bei stressbedingten Angstzuständen, Schlaflosigkeit )
Nützliche Essenzen :
Anwendung als :
Bei Schlaflosigkeit
Nützliche Essenzen :
Anwendung als :
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Bei Grippe und Erkältung ( vorbeugend bzw. verhindern weitere Ansteckung )
Nützliche Essenzen :
Anwendung als :
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V Kühle Ganzkörperwaschungen und Güsse (nach Sebastian Kneipp)
Die fünf Säulen der Kneippschen Lehre :
Die Ganzheitstherapie von Sebastian Kneipp soll Körper, Geist und Seele des Menschen gesund erhalten. Sie ruht auf fünf Säulen :
Wasser :
Die heilsamen Kräfte des Wassers werden mit über 100 Anwendungen genutzt.Die wichtigsten sind Waschungen, Bäder, Güsse und Wickel.
Ernährung :
Viel frisches Obst, Gemüse – Rohkost, Salat, Milch – und VollkornprodukteSollen die Grundlage der Ernährung bilden.
Bewegung :
Empfohlen wird ein Wechselspiel von Bewegung und Ruhe. Aktivität wirdAuch als Training für Psyche und Selbstwertgefühl verstanden.
Heilpflanzen :
Tees, Tinkturen, Salben und Kompressen auf Pflanzenbasis gehörenZum Kneippschen Repertoire. Bade – und Inhalationszusätze steigern den
Effekt der Wasseranwendungen.
Ordnungstherapie :
Der Mensch soll seine Lebensweise an die vorgegebenen natürlichenRhythmen – Tag und Nacht, Sommer und Winter – anpassen.
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Allgemeine Grundsätze :
Für die Anwendungen mit kaltem Wasser müssen Sie folgende Regel beachten, damit der erhoffte Effekt eintritt :
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Vier Kneippsche Wasseranwendungen, die man während der Grundpflege machen kann :
1. Knieguss
Brausekopf von der Dusche abschrauben; Wasser so einstellen, dass ein Strahl von etwa 1 cm Durchmesser herauskommt. Den Wasserstrahl während des Gusses immer dicht an der Haut entlangführen, so dass sich das Wasser wie ein Mantel über die Haut legt.
Der Guss beginnt am rechten Fußrücken. Den Wasserstrahl zwei – bis dreimal von der Ferse zu den Zehen hin – und herführen. Dann nach vorn bis handbreit übers Knie, kurz verweilen. Abwärts auf der Innenseite.
Erst rechtes, dann linkes Bein.
Gut bei : Schweren Beinen, Venenleiden
2. Armbad
Waschbecken mit kalt Wasser füllen. Beide Arme anwinkeln und bis über die Mitte der Oberarme 30 Sekunden in kaltes Wasser eintauchen. Danach Wasser abstreifen und locker hin- und herschwingen.
Tipp : Wenn das Waschbecken nicht ausreicht, evtl. Plastik – Armbadewanne besorgen.
Gut für : Kreislauf, Abhärtung gegen Erkältungskrankheiten
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3. Oberkörperwaschung
Tuch oder Waschlappen in kaltem Wasser tauchen, leicht auswringen, dann nacheinander rechten Arm erst außen, dann innen abreiben. Dasselbe mit dem linken Arm. Brust, Bauch und Rücken waschen.
Wichtig : Auf der Haut muss ein Wasserfilm entstehen.
Gut für : Kreislauf
4.Kühle Ganzwaschung
Eine Ganzwaschung ist eine leichte Abhärtungsübung. Sie setzt sich aus Oberkörper – und Unterkörperwaschung zusammen. Sie ist besonders bei bettlägerigen Patienten geeignet.
Sie wirkt erfrischend und kreislaufanregend.
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14. Betrieblicher HACCP – Plan für den Bereich Küche
Dieser Plan dient der Darstellung der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Abgabe von Speisen und Getränken zur Verpflegung der schwerpflegebedürftigen Bewohnerrinnen und Bewohner des Seniorenheimes Ingrid Brickwedel. Er beschreibt zunächst die kritischen Punkte im Arbeitsprozess des Bereiches Küche und stellt anschließend dar, durch welche Kontrollmaßnahmen bei den kritischen Punkten die Qualität gesichert wird. Er berücksichtigt folgende Grundlagen und gesetzliche Regelungen:
Bundesseuchengesetz,
Hygiene-Verordnung,
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz,
Lebensmittelkennzeichen - Verordnung,
Zusatzstoffzulassungsverordnung,
Hackfleischverordnung,
Eier- und Geflügelverordnung,
Infektionsschutzgesetz.
Betriebshygiene
Produkthygiene
Hygienischer Umgang mit Lebensmittel
Personalhygiene
Kerntemperaturmessung
Abfallentsorgung von Lebensmitteln
Die wichtigsten Inhalte dieser Grundlagen sind im Anhang dargestellt.
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I Kritische Punkte im Arbeitsprozess des Bereiches Küche
Folgende kritischen Punkte im Arbeitsprozess des Bereiches Küche sind für die Qualitätssicherung wichtig:
1. Der Wareneingang durch Lieferung oder Einkauf
Beim Wareneingang ist zu gewährleisten, dass keine Mängel an den gelieferten oder eingekauften Produkten vorhanden sind, so dass nur einwandfreie Waren in den Arbeitsprozess des Bereiches Küche gelangen.
2. Die Lagerung und Entnahme aus der Lagerung
Eingekaufte oder gelieferte Ware wird nach dem Durchlaufen des Punktes 1. Wareneingang bis zur weiteren Verarbeitung in Lagerbereichen aufbewahrt. Es ist zu gewährleisten, dass während dieser Aufbewahrung keine Qualitätsminderung der Waren erfolgen kann und dass nur solche Waren zur Weiterverarbeitung entnommen werden, die keine Qualitätsmängel haben.
3. Die Verarbeitung der Lebensmittel
Beim Zubereiten der Speisen ist zu gewährleisten, dass eine hohe Qualität der Speisen erreicht wird. Lebensmittel, Räume, Mitarbeiter , Maschinen und Geräte müssen diesen Qualitätsansprüchen gerecht werden.
4. Abgabe, Verbrauch und Rückgabe
Bei der Abgabe, dem Verbrauch und der Rückgabe von Speisen und Getränken sind qualitätsmindernde Einflüsse auszuschließen und zu gewährleisten, dass nur solche Speisen und Getränke den Küchenbereich verlassen, die den Qualitätsansprüchen genügen.
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5. Der Wareneingang durch Lieferung oder Einkauf
Bei der Übernahme von Waren durch Lieferung oder Einkauf ist die von uns verlangte Qualität sicherzustellen, deshalb sind folgende Kontrollen durchzuführen:
a) Kontrolle der Beschaffenheit: weist das Produkt keine äußerlich bemerkbare Mängel auf?
b) Kontrolle der Temperatur: ist die für eine einwandfreie Qualität des Produktes erforderliche Temperatur vorhanden? Dabei ist bei Kühl- oder Gefrierprodukten die Temperatur durch Messung von Stichproben zu prüfen.
c) Kontrolle der Angaben über Herstellung, Haltbarkeit : Es dürfen keine Produkte angenommen werden deren garantierte Haltbarkeitsdauer nicht den voraussichtlichen Lagerungszeitraum umfasst.
d) Kontrolle der Verpackung: Die Verpackung ist auf eventuelle Beschädigungen zu untersuchen.
e) Kontrolle der Vollständigkeit: Es ist zu prüfen, ob Menge und Qualität der Bestellung entsprechen.
f) Kontrolle des Lieferanten. Es ist zu prüfen ob Mitarbeiter und Transportmittel des Lieferanten keine Qualitätsmängel aufweisen.
Dokumentation:
Jede Mitarbeiterin, die Waren einkauft oder Lieferungen in Empfang nimmt, bestätigt durch ihre Unterschrift auf dem Lieferschein oder auf der Einkaufsliste, dass die oben genannten Prüfungen von ihr vorgenommen wurden. Produkte, bei denen durch o.g. Kontrollen Mängel festgestellt wurden, werden nicht angenommen, bzw. nicht eingekauft. Bei der Zurückweisung von Lieferungen ist auf dem Lieferschein der Grund der Zurückweisung schriftlich festzuhalten.
Qualitätssicherung:
Firmen, die zu den regelmäßigen Lieferanten gehören müssen die Qualität ihrer Leistungen durch geeignete Nachweise belegen. Diese Nachweise sind 1xjährlich anzufordern.
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2. Die Lagerung und Entnahme aus der Lagerung
Die Lagerung der Lebensmittel dient ihrer Aufbewahrung für die zeit zwischen Bezug und Verarbeitung oder Verbrauch. Sie hat zu gewährleisten, dass in dieser Zeit keine Minderung der Qualität erfolgen kann. Dazu dienen folgende Kontrollen durch die Hauswirtschaftsleitung oder die von ihr Beauftragten:
a) In den Lagerräumen ist zu kontrollieren:
1. Wird die jeweils erforderliche Mindest- und Höchsttemperatur eingehalten?
2. Ist die jeweils erforderliche Frischluftzufuhr gewährleistet?
3. Werden die Sauberkeitsanforderungen erfüllt?
4. Werden die Grundsätze der Aufteilung des Lagerraumes, die Bestimmungen über Lagerorte und Lagerbehältnisse eingehalten?
b) Bei den gelagerten Produkten ist zu kontrollieren:
5. Sind die Produkte ausreichend gekennzeichnet worden (Haltbarkeitsdatum, ggf. Einlagerungsdatum)?
6. Sind sichtbare Qualitätsminderungen festzustellen?
7. Wird bei der Entnahme das Prinzip „die am längsten lagernden Produkte werden zuerst verbraucht" eingehalten
8. Werden Mindestvorratsmengen unterschritten und sind deshalb neue Warenbestellungen oder Einkäufe zu veranlassen?
c) Technische Anlagen der Lagerräume, wie Gefrier- und Kühleinrichtungen oder Belüftungsanlagen sind regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.
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Dokumentation:
Zum Nachweis der oben genannten Kontrollen werden folgende Aufzeichnungen geführt:
Listen der täglichen Kontrolle der Kühl- und Gefrierhaustemperaturen.
Liste der Reinigung der Lagerräume.
Liste der Desinfektion der Lagerräume
Liste über Ein- und Ausgang von Gefriergut.
Belege über die Wartung und Funktionskontrolle technischer Anlagen durch Fachleute.
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3. Die Verarbeitung der Lebensmittel
Die Verarbeitung der Lebensmittelprodukte hat zum Ziel die festgelegte Leistungsqualität der Verpflegung zu gewährleisten. Dazu werden folgende Kontrollen durch die Hauswirtschaftsleitung oder die von ihr Beauftragten durchgeführt:
a) Sind die verwendeten Lebensmittel ohne Qualitätsmängel?
b) Werden alle Verfahrensregeln ( hauswirtschaftliche, hygienische und gastronomische, siehe Merkblatt „hygienischer Umgang mit Lebensmitteln in der Anlage) bei der Verarbeitung beachtet? Insbesondere die Vorgaben zur Kerntemperaturmessung?
c) Sind die verwendeten Anlagen und Geräte in einwandfreiem Zustand? (siehe auch Checkliste zur Produkthygiene in der Anlage)
d) Entsprechen die Räume den für Sauberkeit, Hygiene, Sicherheit und Funktionsfähigkeit festgelegten Anforderungen? (Siehe Vorschriften zur Betriebshygiene in der Anlage)
e) Haben die beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die für ihre Tätigkeit erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse, beachten sie die Kleidungsvorschriften, halten sie sich an die Hygienevorschriften und die Sicherheitsvorschriften? (siehe Vorschriften zur Personalhygiene in der Anlage)
f) Werden Abfälle, Verpackungsreste u.ä. nach den Entsorgungsvorschriften entsorgt? (siehe Abfallentsorgungsplan in der Anlage)
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Dokumentation:
Zum Nachweis der oben genannten Kontrollen werden folgende Aufzeichnungen geführt:
Hygieneplan für die Hygiene der Räume, der Geräte und Anlagen, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bei den Verarbeitungsverfahren.
Wartungsplan für alle verwendeten Geräte und Anlagen
Kerntemperaturtabelle und andere Verarbeitungsanweisungen
Qualitätssicherung:
Um die Verarbeitungsqualität zu sichern, werden in den innerbetrieblichen Fortbildungen des Bereiches Hauswirtschaft alle für die Einhaltung dieses Planes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
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4. Abgabe, Verbrauch und Rückgabe
Es ist zu gewährleisten dass bei der Abgabe von Speisen und Getränken, sowie bei ihrem Verzehr keine Qualitätsmängel auftreten und dass zurückgegebene Speisen und Getränke vorschriftsmäßig entsorgt werden. Dazu werden folgende Kontrollen durch die Hauswirtschaftsleitung oder die von ihr Beauftragten durchgeführt:
g) Es ist stets zu überprüfen, ob die abgegebenen Speisen und Getränke frisch sind und die erforderlichen Temperaturen besitzen.
h) Es ist stets zu überprüfen, ob Geschirr und Bestecke ohne Mängel sind und ob mangelhafte Teile aussortiert wurden.
i) Es ist stets zu überprüfen, ob von den abgegebenen Speisen Proben zurückgestellt wurden, um ggf. später deren Beschaffenheit nachweisen zu können.
j) Es ist stets zu überprüfen, ob die Behälter und Verpackungen, in denen Speisen und Getränke weitergegeben werden ohne Mängel sind und die Qualität der Speisen (auch die Temperatur!) in ihnen erhalten bleiben kann.
k) Es ist stets zu überprüfen ob zurückgegebene Speisen und Getränke vorschriftgemäß entsogt werden
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Dokumentation:
Zum Nachweis der oben genannten Kontrollen werden folgende Aufzeichnungen geführt und Belegproben zurückbehalten:
Lagerung von Proben der abgegebenen Speisen.
Speiseplan über die abgegebenen Mahlzeiten.
Plan über die abgegebenen Zwischenmahlzeiten, Nachspeisen, Kaffe und Beilagen, Abendessenzusätze.
Befragungen der Bewohnerrinnen und Bewohner über ihre Zufriedenheit mit den empfangenen Leistungen bei der Verpflegung
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Gesetze und Verordnungen
1. Bundesseuchengesetz
enthält Bestimmungen, die der Vermeidung und Verbreitung übertragbarer Krankheiten dienen sollen. Personen, die an solchen Krankheiten leiden, dürfen bestimmte Lebensmittel nicht herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, wenn sie dabei mit diesen Lebensmittel
in Berührung kommen. Unbedenklichkeitserzeugnisse stellt das Gesundheitsamt aus.
2. Hygiene – Verordnung
betrifft besonders Lebensmittel tierischer Herkunft und Backwaren. Regelt die Personalhygiene, Beschaffenheit und Ausstattung von Räumen, den Transport und die Lagerung dieser Lebensmittel.
3. Lebensmittel – und Bedarfsgegenständegesetz ( LMBG )
Kernstück des Lebensmittelrechts, aufgrund dessen viele Verordnungen und andere gesetzliche Bestimmungen erlassen worden sind.
Es ist z.B. untersagt
Lebensmittel herzustellen oder in den Verkehr zu bringen, die die menschliche Gesundheit schädigen könne.
Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen.
Für Lebensmittel mit irreführenden Angaben zu werben.
Anwendungsbereich: Lebensmittel und Bedarfsgegenstände
Lebensmittel sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand von Menschen verzehrt zu werden. Ausgenommen sind Stoffe, die überwiegend zum Genuss verzehrt werden.
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4. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV )
Sie gilt für Lebensmittel, die in Fertigpackungen angeboten werden. Ausnahmen sind u.a. Honig, Perl – Schaumwein.
Folgende Angaben sind verbindlich:
Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in der EG niedergelassenen Verkäufers.
· Menge des Inhaltes:
bei flüssigen Lebensmitteln nach Volumen ( Liter )
bei festen Lebensmitteln nach Gewicht ( kg, g )
In Ausnahmefällen nach Stück
· Verkehrsbezeichnung
· Mindesthaltbarkeitsdatum
Ausnahmen: frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum, sondern das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Lagerbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Das Verbraucherdatum kennzeichnet dagegen den letzten Tag, an dem ein Lebensmittel verzehrt werden sollte. Es ist vorgeschrieben für Hackfleisch, Schabefleisch, anderem zerkleinertem, rohen Fleisch und für Geflügel.
· Verzeichnis der Zutaten:
Aufzählung der Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils bei der Herstellung des Lebensmittels
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5. Zusatzstoff – Zulassungsverordnung
Regelt die Verwendung erlaubter Zusatzstoffe, begrenzt deren Menge, beschränkt ihre Anwendung auf bestimmte Lebensmittel und ordnet sie in Zusatzstoff – Klassen, künstliche Süßstoffe.
Bei Zusatzstoffen dieser Klassen muss mit dem Klassennamen auch der Stoffname, seine Verkehrsbezeichnung oder seine E – Nummer genannt werden.
Mit E – Nummern werden die in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Zusatzstoffe gekennzeichnet.
Die Verordnung regelt auch die Verwendung von Zuckeraustauschstoffen. Sie muss kenntlich gemacht werden, da sie abführend wirken können, z.B. kann bei übermäßigen Verzehr abführend wirken.
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6. Hackfleischverordnung
Entsprechend der Vorschriften der Verordnung muss bei der Zubereitung und Verarbeitung von Hackfleisch folgendes beachtet werden:
Transport und Zwischenlagerung dürfen nur in gekühltem Zustand ( Höchsttemperatur 2 bis 4°C) erfolgen; d.h., gewolftes Fleisch ( Hackfleisch ) muss möglichst bald nach Lieferung verarbeitet und durchgegart werden. Eine Zwischenlagerung, d.h., lange Standzeiten bei Raumtemperatur im Küchenbereich sollte möglichst vermieden werden, sie muss gegebenenfalls bei höchstens 2 bis 4°C erfolgen.
Eine Aufbewahrung von nicht durchgegartem Hackfleisch über mehr als 24 Stunden bzw. ein Durchgaren erst am nächsten Tag ist verboten.
Produkte aus Hackfleisch müssen baldmöglichst durchgegart werden. Nicht Durchgaren stellt ein großes Hygienerisiko dar!
Das Einfrieren (Tiefkühlen) von rohen oder nicht durchgegarten Hackfleischprodukten ist verboten. Dies gilt nicht für industriell hergestellte Tiefkühlprodukte, solange diese nicht aufgetaut wurden.
Rohe Bratwurst, Schaschlik, gestückelte Innereien, gestückelte Fleischprodukte und ähnliche rohe Erzeugnisse dürfen auch noch am Folgetag der Herstellung in Verkehr gebracht werden ( Herstellerangabe auf dem Etikett der gelieferten Ware beachten! ).
Selbsthergestelltes Hackfleischmett mit Eizusatz ist nicht geeignet zum Rohverzehr.
Bei der Be- und Verarbeitung von Hackfleischwaren ist auf besondere Sauberkeit der Arbeitsmittel und Arbeitsflächen zu achten. Sie sind nach der Arbeit zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren.
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7. Eier - und Geflügelverordnung
· Eierverordnung
Eier sollen spätestens bis 10 Tage nach dem Legedatum verbraucht sein. Bei längerer Lagerdauer ( Empfehlung: maximal 3 Wochen ) ist eine Kühllagerung zu empfehlen.
Bevor die Eier in den Küchenbereich kommen, sollte die Umverpackung entfernt werden und die Eier bis zur Verwendung in leicht reinigbaren Behältern aufbewahrt werden.
Eier sind möglichst getrennt von anderen Lebensmitteln im Küchenbereich zu verarbeiten.
Von Produkten, die nach dem Zusatz von Eiern nicht durchgegart werden ( z.B. Mousse, Tiramisu, Kaltpudding ) ist abzuraten. Hier wird die Verwendung von pasteurisierten Eiprodukten empfohlen.
Arbeitsflächen, Gegenstände und die Hände sind nach dem Kontakt mit Eiern bzw. deren Verpackungsmaterial zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren.
Hartgekochte Eier sollten mindestens 10 Minuten lang bei 95°C werden.
Bei Krankenhäusern und Altenheimen auf Spiegel-, Rühr- und weichgekochte Frühstückseier verzichten.
Spiegeleier, Rühreier, weichgekochte Eier sollten nur auf Wunsch und zum direkten Verzehr hergestellt werden ( max. 2 Stunden ).
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· Geflügelverordnung
Für das Auftauen und Bearbeiten von Geflügel gilt:
Geflügel erst kurz vor der Verarbeitung aus der Kühlung nehmen ( Das Wachstum vieler Bakterien beginnt ab einer Temperatur von 5°C !).
Das Auftauen von gefrorenem oder tiefgefrorenem Geflügel soll in geeigneten Schüsseln, Behältern oder speziellen Vorrichtungen erfolgen, die eine Verschmutzung des Geflügels und ein Auslaufen des Fleischsaftes in die Umgebung verhindern.
Die Zubereitung von Geflügel sollte an einem separaten Ort in der Küche erfolgen bzw. von anderen Zubereitungsschritten zeitverschoben erfolgen; Abschnitte sind sofort zu beseitigen.
Geflügel sollte nicht durch den ganzen Küchenbereich transportiert werden bzw. darf nicht mit anderen Fleischsorten in Berührung kommen.
Geflügel muss durchgegart sein ( 65°C im Kern; besondere Gefahr bei Verwendung von Hühnerschenkeln).
Alle Geräte einschließlich Messer und Schneidebretter, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, müssen unverzüglich gereinigt werden. Auch die Hände sind anschließend sofort zu waschen!
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15 .Beurteilungswesen
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter soll mindestens einmal jährlich zu einem Beurteilungsgespräch eingeladen werden. Ziel des Gespräches ist, gemeinsam festzustellen, wie der Leistungsstand in der Arbeit, die persönliche Arbeitszufriedenheit und die Zukunftsperspektiven im Beruf sind.
Grundlage des Beurteilungsgespräches sind folgendes Einladungsschreiben und das Beurteilungsraster. Das Beurteilungsraster wird mit dem Einladungsschreiben übergeben, damit die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter eine Selbsteinschätzung erarbeiten kann.
Als gemeinsames Ergebnis des Gespräches wird ein Beurteilungsraster gemeinsam ausgefüllt. Bei nicht zu klärenden Differenzen in der Einschätzung werden die Differenzen vermerkt.
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Beurteilungsraster für Mitarbeiter/innen
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Name: Stelle/Aufgabe: Datum: Beurteilung durch : Besprochen am/mit : |
Dieser Bewertungsbogen kann entweder als Selbsteinschätzung vom Mitarbeiter / von der Mitarbeiterin selbst ausgefüllt werden, von der / dem Vorgesetzten ausgefüllt werden oder in einem gemeinsamen Beurteilungsgespräch mit der/dem jeweiligen Vorgesetzten ausgefüllt werden. Er ist in der Personalakte zu hinterlegen. Er sollte jährlich einmal angewendet werden.
Bitte möglichst ausführliche Antworten eintragen. Ja/Nein - Antworten vermeiden! Zum Schluss Beurteilungsraster ausfüllen
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I Fachliche Beurteilung
Kenntnisse:
Wie sind die Kenntnisse der allgemeinen Grundlagen der ausgeübten Tätigkeiten?
(je nach Arbeitsbereich bewerten)
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Praktische Fertigkeiten:
Wie ist die Anwendung der Kenntnisse in der Praxis?
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Besondere Kenntnisse und Fertigkeiten aufgrund der Stelle/Aufgabe:
Welche besonderen Kenntnisse und Fertigkeiten sind aufgrund besonderer Aufgaben vorhanden?
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Wie werden diese Aufgaben erledigt?
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II Kooperation und Kommunikation
Weitergabe und Aufnahme von Informationen:
Werden Informationen sicher (schriftlich) und ausreichend weitergegeben?
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Werden Informationen zuverlässig (schriftlich) aufgenommen, festgehalten und
nachgefragt?
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Verhalten bei Übergaben:
Werden Dienstübergaben sorgfältig durchgeführt und dokumentiert?
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Verhalten bei Fehlern (eigene und anderer):
Werden Fehler und Mängel ausreichend wahrgenommen und dokumentiert?
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Werden bei Fehlern und Mängeln Korrekturmaßnahmen eigenständig ergriffen?
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Verhalten gegenüber Bewohnern und Angehörigen
Werden Bewohner und Angehörige stets freundlich und zuvorkommend behandelt?
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Wie ist das Verhalten bei Problemen und Konflikten mit Bewohnern bzw. Angehörigen?
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Unterstützung anderer:
Wird bei Problemen und Engpässen bereichsübergreifend Hilfe geleistet?
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Werden andere auf Probleme und Mängel aufmerksam gemacht und ggf. Hilfe angeboten?
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Anleitung anderer:
Werden andere (z.B. Neue) bei der Durchführung neuer Aufgaben ausreichend angeleitet?
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Wird das eigene Verhalten als Vorbild zur Anleitung anderer eingesetzt?
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Verhalten in Stresssituationen:
Wird in Stresssituationen Hilfe organisiert?
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Wird in Stresssituationen die jeweilige Leitung informiert?
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Werden in Stresssituationen Eigeninitiativen zum Abbau der Ursachen ergriffen?
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III Arbeitsverhalten
Zuverlässigkeit:
Werden die übertragenen Aufgaben zuverlässig durchgeführt?
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Werden vorhandene Probleme und Mängel stets aufgegriffen, dokumentiert und weitergemeldet?
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Besteht in Notsituationen immer die Bereitschaft zu helfen (z.B. Vertretung bei Krankheit, etc.)
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Pünktlichkeit:
Wird die Arbeit immer rechtzeitig aufgenommen?
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Werden Pausenregelungen beachtet und keine willkürlichen Arbeitspausen eingelegt?
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Sorgfältigkeit:
Werden die übertragenen Aufgaben sorgfältig durchgeführt?
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Einhalten gesetzlicher und vertraglicher Grundlagen:
Sind die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen der übertragenen Aufgaben bekannt?
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Werden die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen der übertragenen Aufgaben eingehalten?
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Einhalten vorgegebener betrieblicher Regeln:
Sind die betrieblichen Regeln der Arbeit bekannt?
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Werden die betrieblichen Regeln eingehalten?
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IV Eigeninitiativen , insbesondere Fortbildung und Qualitätsverbesserung
Erkenntnis von Problem- und Schwachstellen:
Werden Problem- und Schwachstellen im Arbeitsablauf erkannt und Maßnahmen ergriffen, um die Ursachen zu beseitigen?
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Vorschläge für Verbesserungen:
Werden Vorschläge zu wirtschaftlicheren Durchführung der Arbeiten gemacht?
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Werden Vorschläge zur Verbesserung der Qualität der Arbeiten gemacht?
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Initiativen zu Fortbildungsmaßnahmen:
Wurden in den letzten 12 Monaten Initiativen zur beruflichen Fortbildung ergriffen?
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V Motivation
Arbeitszufriedenheit
Wird die Durchführung und das Ergebnis der Arbeit persönlich als zufrieden stellend bewertet?
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Wird das Verhältnis zu den Kolleginnen und Kollegen als zufrieden stellend bewertet?
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Berufliche Ziele
Welche beruflichen Ziele werden angestrebt?
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Welche Initiativen wurden in den letzten 12 Monaten unternommen um sich beruflich zu verbessern?
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Gesamtbeurteilung:
Durchschnitt: 3 Punkte
Besser als Durchschnitt: 2 Punkte
Viel besser als Durchschnitt: 1 Punkt
Schlechter als Durchschnitt: 4 Punkte
Viel schlechter als Durchschnitt: 5 Punkte
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Fachliche Beurteilung |
Kooperation und Kommunikation |
Arbeitsverhalten |
Eigeninitiativen und Selbständigkeit |
Motivation |
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Unterschriften:
Mitarbeiter/Mitarbeiterin Vorgesetzte/Vorgesetzter
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16 .Controlling
Unter „Controlling“ versteht man das System eines Unternehmens mit dem es sich (neue) Ziele setzt und das Erreichen dieser Ziele kontrolliert.
Um Ziele zu setzen, müssen wir festlegen, was wir erreichen wollen. Diese Bereiche sind uns wichtig:
1. · Wie können wir die Qualität unsere Leistungen und die Zufriedenheit unserer Bewohnerrinnen und Bewohner sowie ihrer Angehörigen erhalten und verbessern?
2. · Wie können wir unsere Wirtschaftlichkeit erhalten und verbessern?
3. · Wie können wir die Motivation und Qualität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten und verbessern?
4. · Wie können wir unsere Position auf dem Markt erhalten und verbessern?
Mit folgendem System von Kontrollen prüfen wir, die Zielerreichung in diesen 4 Bereichen:
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1.Tägliches Controlling:
Kontrollmaßnahme |
Zweck/Ziel |
Verantwortlich |
|
|
|
1.1 Kontostände prüfen |
Information über Liquiditätsstand, Eingänge von Forderungen, Prüfung von Ausgaben |
Geschäftsführung Büroleitung |
1.2 Posteingänge prüfen |
Post zur Bearbeitung verteilen |
Verwaltung, Geschäftsführung |
1.3 Arbeitsbesprechungen Verwaltung, Pflege, Hauswirtschaft |
Aktuellen Betriebsablauf koordinieren und prüfen |
Leitung und Mitarbeiter der Verwaltung, Pflege, Hauswirtschaft |
1.4 Geburtstage und Jubiläen |
Beziehungen pflegen |
Heimleitung/Pflegedienstleitung |
1.5 Beschwerdeneingänge prüfen und bearbeiten
|
Bewohnerzufriedenheit prüfen |
Geschäftsführer |
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2. Wöchentliches Controlling
Kontrollmaßnahme |
Zweck/Ziel |
Verantwortlich |
2.1 Krankenstände |
Personalversorgung prüfen |
Büroleitung |
2.2 Außenstände prüfen u. bearbeiten |
Forderungen hereinholen |
Büroleitung |
2.3 Prüfen der Warteliste und der Nachfragen |
Marktposition prüfen |
Büroleitung |
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3. Monatliches Controlling
Kontrollmaßnahme |
Zweck/Ziel |
Verantwortlich |
|
|
|
3.1 Sitzung der Qualitätszirkel der Bereiche Pflege und Hauswirtschaft und des betrieblichen Qualitätszirkels |
Kontrolle der Verbesserungsprozesse und Entwicklung neuer Verbesserungsprojekte und Ziele |
Qualitätsbeauftragter, Leitung der Bereiche |
3.2 Innerbetriebliche Fortbildung |
Kontrolle des Qualitätsniveaus der bereiche |
Fortbildungsleitung der Bereiche |
3.3 Externe Pflegequalitätsberatung |
Prüfung der Pflegeleistungen |
Asta Mahlstedt |
3.4. Berichte der mit besonderen Aufgaben Beauftragten |
Übersicht über die Arbeit in besonderen Aufgabenbereichen |
Beauftragte |
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4. ½ - jährliches Controlling
Kontrollmaßnahme |
Zweck/Ziel |
Verantwortlich |
|
|
|
4.1 Befragung der Angehörigen |
Zufriedenheit mit unseren Leistungen prüfen |
Qm-Zirkel / Qm-beauftragter |
4.2 Befragung der Bewohner |
Zufriedenheit mit unseren Leistungen prüfen |
Qm-Zirkel / Qm-beauftragter |
4.3 Kontrolle der Marktposition und der Marktveränderungen |
Prüfen ob Leistungsveränderungen erforderlich, Werbung erforderlich, |
Geschäftsführung |
4.4 Geschäftslage prüfen und Ergebnisse von Controllingvorgängen sammeln und bewerten |
Problembereiche aufspüren |
Gesellschaftertreffen |
4.5 Externe Qualitätszirkel
|
Benchmarking (Marktposition prüfen) |
Geschäftsführung |
4.6 Angehörigentreffen |
Kundenzufriedenheit prüfen |
Beauftragte und Heimleitung |
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5. jährliches und mehrjähriges Controlling
Kontrollmaßnahme |
Zweck/Ziel |
Verantwortlich |
|
|
|
5.1 Jahresabschluss erstellen |
Kontrolle der wirtschaftlichen Situation der Firma |
Geschäftsführung |
5.2 Pflegesatzverhandlungen |
Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und der Leistung beim Aufstellen der Forderungen |
Geschäftsführung / Heimleitung / Pflegedienstleitung |
5.3 Investitionskostenverhandlungen |
Kontrolle der Entwicklung des beweglichen Anlagevermögens bei der Aufstellung der Forderungen |
Geschäftsführung / Heimleitung / Pflegedienstleitung |
5.4 Externe Qualitätskontrolle durch Heimaufsicht |
Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben |
Heimleitung, Pflegedienstleitung |
5.5 Externe Kontrollen durch: Finanzamt |
Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben |
Jeweilige Behörde, Institution |
5.6 Arbeitssicherheitskontrolle |
Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen |
Externe Firma lt. Vertrag |
5.7 Arbeitsmedizinische Kontrolle |
Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen |
Externe Firma lt. Vertrag |
5.8 Mitarbeitergespräche, jeder Mitarbeiter 1 x jährlich |
Prüfen und Vertiefen der Qualität der Mitarbeiterleistungen |
Geschäftsleitung |
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Zuordnung der Kontrollmaßnahmen zu den Zielbereichen:
( Ziff 1 ff = täglich, Ziff 2 ff = wöchentlich, Ziff 3 ff = monatlich, Ziff. 4 ff = ½ - jährlich, Ziff 5 ff ein- und mehrjährig)
1. Ziel
· Wie können wir die Qualität unserer Leistungen und die Zufriedenheit unserer Bewohnerrinnen und Bewohner sowie ihrer Angehörigen erhalten und verbessern?
1.2 Posteingänge prüfen |
Post zur Bearbeitung verteilen |
Verwaltung, Geschäftsführung |
1.3 Arbeitsbesprechungen Verwaltung, Pflege, Hauswirtschaft |
Aktuellen Betriebsablauf koordinieren und prüfen |
Leitung und Mitarbeiter der Verwaltung, Pflege, Hauswirtschaft |
1.4 Geburtstage und Jubiläen |
Beziehungen pflegen |
Heimleitung/Pflegedienstleitung |
1.5 Beschwerdeneingänge prüfen und bearbeiten |
Bewohnerzufriedenheit prüfen |
Geschäftsführer |
2.3 Prüfen der Warteliste und der Nachfragen |
Marktposition prüfen |
Büroleitung |
3.1 Sitzung der Qualitätszirkel der Bereiche Pflege und Hauswirtschaft und des betrieblichen Qualitätszirkels |
Kontrolle der Verbesserungsprozesse und Entwicklung neuer Verbesserungsprojekte und Ziele |
Qualitätsbeauftragter, Leitung der Bereiche |
3.4. Berichte der mit besonderen Aufgaben Beauftragten |
Übersicht über die Arbeit in besonderen Aufgabenbereichen |
Beauftragte |
4.1 Befragung der Angehörigen |
Zufriedenheit mit unseren Leistungen prüfen |
Qm-Zirkel / Qm-Beauftragter |
4.2 Befragung der Bewohner |
Zufriedenheit mit unseren Leistungen prüfen |
Qm-Zirkel / Qm-Beauftragter |
4.6 Angehörigentreffen |
Kundenzufriedenheit prüfen |
Beauftragte und Heimleitung |
5.4 Externe Qualitätskontrolle durch Heimaufsicht
MDK |
Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben |
Heimleitung, Pflegedienstleitung |
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2. Ziel
· Wie können wir unsere Wirtschaftlichkeit erhalten und verbessern?
1.1 Kontostände prüfen |
Information über Liquiditätsstand, Eingänge von Forderungen, Prüfung von Ausgaben |
Geschäftsführung Büroleitung |
1.2 Posteingänge prüfen |
Post zur Bearbeitung verteilen |
Verwaltung, Geschäftsführung |
1.3 Arbeitsbesprechungen Verwaltung, Pflege, Hauswirtschaft |
Aktuellen Betriebsablauf koordinieren und prüfen |
Leitung und Mitarbeiter der Verwaltung, Pflege, Hauswirtschaft |
2.2 Außenstände prüfen u. bearbeiten |
Forderungen hereinholen |
Büroleitung |
3.1 Sitzung der Qualitätszirkel der Bereiche Pflege und Hauswirtschaft und des betrieblichen Qualitätszirkels |
Kontrolle der Verbesserungsprozesse und Entwicklung neuer Verbesserungsprojekte und Ziele |
Qualitätsbeauftragter, Leitung der Bereiche |
5.1 Jahresabschluss erstellen |
Kontrolle der wirtschaftlichen Situation der Firma |
Geschäftsführung |
5.2 Pflegesatzverhandlungen |
Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und der Leistung beim Aufstellen der Forderungen |
Geschäftsführung / Heimleitung / Pflegedienstleitung |
5.3 Investitionskostenverhandlungen |
Kontrolle der Entwicklung des beweglichen Anlagevermögens bei der Aufstellung der Forderungen |
Geschäftsführung / Heimleitung / Pflegedienstleitung |
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3. Ziel
· Wie können wir die Motivation und Qualität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten und verbessern?
1.3 Arbeitsbesprechungen Verwaltung, Pflege, Hauswirtschaft |
Aktuellen Betriebsablauf koordinieren und prüfen |
Leitung und Mitarbeiter der Verwaltung, Pflege, Hauswirtschaft |
2.1 Krankenstände |
Personalversorgung prüfen |
Büroleitung |
3.1 Sitzung der Qualitätszirkel der Bereiche Pflege und Hauswirtschaft und des betrieblichen Qualitätszirkels |
Kontrolle der Verbesserungsprozesse und Entwicklung neuer Verbesserungsprojekte und Ziele |
Qualitätsbeauftragter, Leitung der Bereiche |
3.2 Innerbetriebliche Fortbildung |
Kontrolle des Qualitätsniveaus der bereiche |
Fortbildungsleitung der Bereiche |
5.6 Arbeitssicherheitskontrolle |
Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen |
Externe Firma lt. Vertrag |
5.7 Arbeitsmedizinische Kontrolle |
Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen |
Externe Firma lt. Vertrag |
5.8 Mitarbeitergespräche, jeder Mitarbeiter 1 x jährlich |
Prüfen und Vertiefen der Qualität der Mitarbeiterleistungen |
Geschäftsleitung |
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4. Ziel
· Wie können wir unsere Position auf dem Markt erhalten und verbessern?
2.3 Prüfen der Warteliste und der Nachfragen |
Marktposition prüfen |
Büroleitung |
4.3 Kontrolle der Marktposition und der Marktveränderungen |
Prüfen ob Leistungsveränderungen erforderlich, Werbung erforderlich, |
Geschäftsführung |
4.4 Geschäftslage prüfen und Ergebnisse von Controllingvorgängen sammeln und bewerten |
Problembereiche aufspüren |
Gesellschaftertreffen |
4.5 Externe Qualitätszirkel
|
Benchmarking (Marktposition prüfen) |
Geschäftsführung |
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